Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 94

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zu überprüfen, extern beschäftigen, und deswegen ist es so wichtig, zu wissen, welche Mittel der Datenschutzbehörde zur Verfügung stehen.

Ich habe nämlich diese Frage – ich habe es Ihnen schon gesagt – 2014, 2015 und 2016 gestellt, und da war die Auskunft: Für die Überprüfung von Datenanwendungen kauft man externe Sachleistungen zu und hat dafür im Jahr 2014 und 2015 jeweils 1 000 € budgetiert und 2 000 € im Jahr 2016. Jeder, der einmal schon einen Sach­verständigen beschäftigt hat, weiß – und das hat noch gar nichts mit dem schwierigen Thema IT zu tun –, dass man um 2 000 € keine Sachverständigen bekommt.

Durch die Offenlegung dieser Zahlen war klar: Es kann im Bereich des amtswegigen Kontrollverfahrens eigentlich gar nicht möglich sein, dass Techniker beschäftigt wer­den, um diese sensiblen Überprüfungen vorzunehmen. Ich habe das jedes Jahr kriti­siert.

Jetzt könnte man meinen, eine Reaktion ist, man erhöht die Budgetmittel dafür, oder aber die andere Reaktion ist – und das ist die Reaktion, die offensichtlich von Ihnen gewählt wurde –, man legt die Daten nicht mehr offen, wie viel der Behörde dafür zur Verfügung steht, um diese Blamage zu vermeiden und um zu vertuschen, dass die Behörde in diesem Bereich ihren Aufgaben eigentlich nicht mehr nachkommen kann.

Wenn dann noch argumentiert wird, das sei ja alles kein Problem, dass das Geld für diese wichtige Aufgabe nicht ausreicht, denn man hätte in den letzten zwei Jahren ohnedies nur einen einzigen Fall gehabt, wo ein Techniker beschäftigt werden musste, weil eine Datenanwendung überprüft wurde, dann wird es skurril. Es gibt kein Geld, deswegen gibt es diese Überprüfungen nicht, und nachher argumentiert man, man braucht kein Geld, denn man hat in den letzten zwei Jahren ohnedies nur in einem einzigen Fall externe Techniker zugekauft.

Meine Damen und Herren, das ist fahrlässig, und wäre die Datenschutzbehörde die Baupolizei, dann würde ich mir um die Sicherheit der österreichischen Gebäude und damit um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger massive Sorgen machen! Ich mache mir nur trotzdem Sorgen, weil ich mir um die Daten der Bürgerinnen und Bürger massive Sorgen mache. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist inakzeptabel. Das ist ein Kontrollmissstand, der beseitigt gehört. Die Lösung liegt nicht darin, das Problem zu vertuschen, sondern die Lösung liegt darin, die Datenschutzbehörde in diesem Bereich ausreichend zu budgetieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.56


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


12.56.48

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren der Bundesregierung, der Volksanwaltschaft, des Rechnungshofes! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Mit dem Budget 2017 gehen die Schulden weiter zurück, die Neuverschuldung wird im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent gesenkt, und zum dritten Mal wird es ein strukturelles Nulldefizit geben. Wichtig ist auch, dass es mit 2017 die sogenannte Schuldenbremse gibt, um die Budgetdisziplin zu erhöhen.

Wenn man die heutige Debatte verfolgt, so stellt man fest, es gibt natürlich viele Wünsche und Forderungen – die sind durchaus legitim, aber ich glaube, wir müssen immer wieder der Realität ins Auge blicken. Wir haben ein Mehr bei den Sozialaus­gaben, jeder zweite Steuereuro wird ins Sozialsystem investiert. Wir haben Steige­rungen bei den Pensionszuschüssen, 8,6 Milliarden € für den Arbeitsmarkt, aber auch bei den ÖBB werden 5 Milliarden € investiert.

 


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