Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 93

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Ein wichtiger Punkt, den ich abschließend noch erwähnen möchte, weil er auch zum Bereich Finanzierung von Kunst und Kultur gehört, ist das Thema Urheberrecht. Wir haben vor knapp zwei Jahren, vor eineinhalb Jahren eine lang verhandelte Urheber­rechts­novelle beschlossen. Schon damals habe ich gesagt, dass diese Novelle für mich nur ein Zwischenschritt sein kann und noch viele Punkte, wie zum Beispiel eine Nachfolgeregelung der Cessio legis, also ein Urhebervertragsrecht, in dieser Novelle ganz klar fehlen. Da möchte ich Sie bitten: Lassen Sie uns dieses Thema noch einmal gemeinsam im Parlament aufnehmen und hier weiter verhandeln! (Beifall bei der SPÖ.)

12.51


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


12.51.31

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Budgetkapitel des Bundeskanzleramts gehört auch der Datenschutz. Dass Fragen des Datenschutzes immer zentraler werden, kann man mit etwas Aufmerk­samkeit an der öffentlichen Debatte erkennen. Es gibt keinen Tag, an dem nicht von Datenlecks, von Datendiebstahl, von Datenverlusten oder von illegalen Datenanwen­dungen die Rede ist. Der Datenschutz ist eine der zentralen Sicherheitsfragen der Zukunft, daher ist für mich im Rahmen des Budgetkapitels immer zentral, darauf zu schauen, ob auch die Mittel für die Datenschutzbehörde und damit für den behörd­lichen Datenschutz ausreichend sind. Ich hinterfrage das schon seit mehreren Jahren, und so auch heuer. Da die Datenschutzbehörde eine ausgegliederte Behörde, eine weisungsfreie Verwaltungsbehörde ist, ist das aus dem Budget unmittelbar nicht immer ersichtlich. Ich habe immer genau nachgefragt, wie viele Budgetmittel der Datenschutz­behörde zur Verfügung stehen.

Die heurige Antwort hat mich überrascht. Die heurige Antwort war nämlich: „Aufgrund der zahlreichen Finanzpositionen wird aus verwaltungsökonomischen Gründen von einer detaillierten Darstellung abgesehen.“ – Ich sage Ihnen, Herr Minister: Das lasse ich mir als Abgeordneter dieses Hauses nicht bieten! Diese Frage ist 2013 beantwortet worden, 2014 beantwortet worden, 2015 beantwortet worden und 2016 beantwortet worden – und für das Jahr 2017 soll das plötzlich aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht mehr möglich sein, aufzuschlüsseln, welche Budgetposten der Daten­schutz­behörde zur Verfügung stehen. Das ist eine inakzeptable Vorgangsweise, die einem einzigen Grund geschuldet ist, nämlich der Verschleierung, dass die Daten­schutz­behörde chronisch unterdotiert ist und ihren Aufgaben schon lange nicht mehr nachkommen kann. (Beifall bei den Grünen.)

Gehen wir jedoch ins Detail: Eine der wichtigsten Aufgaben der Datenschutzbehörde ist – und das klingt jetzt sehr sperrig – das amtswegige Kontrollverfahren. Worum geht es da? – Da geht es darum, dass die Datenschutzbehörde von sich aus überprüfen kann, ob bei sensiblen Datenanwendungen – immer bezogen auf Datensicherheit, im Bereich von Gesundheitsdaten, Kundendaten oder beispielsweise Daten zur Kredit­auskunft, also höchstsensible Daten – die Daten zulässigerweise gespeichert werden beziehungsweise ob die nötige Datensicherheit gegeben ist.

Das heißt, das Herzstück des Datenschutzes ist dieses amtswegige Kontrollverfahren, und um ein amtswegiges Kontrollverfahren durchführen zu können, braucht es Tech­niker, die diese Datenanwendungen überprüfen. Das Problem der Datenschutzbehörde ist, dass dort Juristen tätig sind und nicht Techniker. Das heißt, dass eigentlich die Beschäftigten der Datenschutzbehörde diese Überprüfung nicht durchführen können.

Das ist grundsätzlich kein Problem, denn man kann ja dieses Know-how zukaufen. Man kann ja den jeweiligen Techniker, den man braucht, um so eine Datenanwendung


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