Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ich möchte diese Debatte zum Budget des Rechnungshofes jetzt zum Anlass nehmen, um allen Abgeordneten – im Rechnungshofausschuss im Besonderen – zu danken, nämlich für das Wohlwollen, das Sie dem Rechnungshof und seiner Arbeit entgegenbringen und auch mir entgegenbringen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass es eine sehr gute Gesprächsbasis zu allen Fraktionen des Nationalrates gibt und dass die Arbeit des Rechnungshofes so positiv aufgenommen wird.
Ich möchte betonen, dass eine funktionierende Kontrolle dreierlei braucht: Erstens braucht sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für erstklassige Prüfberichte sorgen und die komplexe Sachverhalte sachlich und objektiv analysieren können. Und im österreichischen Rechnungshof – das kann ich Ihnen versichern – haben wir solche Mitarbeiter.
Zweitens brauchen wir parlamentarische Entscheidungsträger, die sich mit diesen Berichten des Rechnungshofes intensiv auseinandersetzen und anhand der Empfehlungen für Systemverbesserungen und -weiterentwicklungen eintreten. Ein Rechnungshof kann eben nur mit Ihrer Unterstützung wirksam sein, denn Ihnen obliegt die politische Schlussfolgerung, daraus folgt dann die Umsetzung.
Und drittens braucht der Rechnungshof Rahmenbedingungen, die die klare Planung der Ressourcen für den Rechnungshof als ein Organ der unabhängigen und externen Finanzkontrolle in den kommenden Jahren sicherstellen.
Zur Debatte steht jetzt das Budget des Rechnungshofes für das Jahr 2017. Ich leite seit 1. Juli dieses Jahres als haushaltsleitendes Organ den Rechnungshof, ein Haus, das seinen Kernaufgaben, dem Prüfen und Beraten, umfangreich nachkommt. Mir kommt aber jetzt die Aufgabe zu, Sie bereits an dieser Stelle, anlässlich der Beschlussfassung des Bundesfinanzgesetzes 2017, darauf aufmerksam zu machen, dass spätestens ab dem nächsten Finanzrahmen mittelfristig für eine ausreichende budgetäre Ausstattung des Rechnungshofes zu sorgen sein wird, damit der Rechnungshof auch künftig seiner Kontrollfunktion auf dem gewohnt qualitativ hohen Niveau nachkommen kann.
Sehr geehrte Damen und Herren! In der letzten Woche haben Sie ein Schreiben erhalten, in dem ich Sie dazu einlade, an einer Onlinebefragung zur Zufriedenheit mit der Arbeit des Rechnungshofes teilzunehmen. Die wirkungsvolle Beratung des Nationalrates und auch der Landtage ist ein zentrales Ziel von mir als Rechnungshofpräsidentin. Dabei geht es um Ihre Zufriedenheit mit der Beratungsleistung durch den Rechnungshof, mit der Aktualität der Themen und mit der Verständlichkeit der Berichte. Das ist ein neuer Indikator für den Rechnungshof, und das haben wir in unsere Angaben zur Wirkungsorientierung aufgenommen.
Es gibt eben, wie wir hier in der Debatte auch gesehen haben, Wünsche – beispielsweise vom Abgeordneten Zanger –, die an den Rechnungshof herangetragen werden, beispielsweise betreffend den Webauftritt et cetera. Das alles können Sie uns auch in dieser Befragung mitteilen, denn es gibt dabei auch offene Felder. Wir wollen also den Status quo erheben und anschließend sozusagen Verbesserungen durchführen. Die Umfrage läuft bis Jahresende, und im ersten Halbjahr 2017 werden wir Sie über die Ergebnisse informieren.
Was die Verkürzung der Stellungnahmefrist betrifft – weil das auch in der Debatte erwähnt worden ist –: Ja, das wäre mein Wunsch, aber es ist Aufgabe des Verfassungsgesetzgebers, die Stellungnahmefrist zu verkürzen, denn in der Bundesverfassung stehen die drei Monate drinnen.
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