Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 107

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Was die Follow-up-Überprüfungen betrifft, ist es so, dass wir schwerpunktmäßig auf Follow-up-Überprüfungen setzen, um die Umsetzungsquote eben aussagekräftig festzulegen. Die Ergebnisse des Nachfrageverfahrens werden im Tätigkeitsbericht weiterhin sozusagen auf Angaben der geprüften Stellen basieren.

Der Rechnungshof leistet als Organ des Nationalrates einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen, zweckmäßigen und sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln.

Zu den klassischen Kontroll- und Beratungsfunktionen sind in den letzten Jahren neue Aufgaben hinzugekommen. Das sind verwaltungsintensive Sonderaufgaben, die wir schon besprochen haben, basierend auf dem Parteiengesetz und dem Medien­trans­parenzgesetz. Im Prüfbereich gab es eine Ausweitung im Bereich der Gemeindeprüf­kompetenz.

Umfassende Aufgaben hat der Rechnungshof auch im Zuge der Haushaltsrechts­reform erhalten, Stichwort: Wirkungsorientierung. Wir haben als Rechnungshof die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung gemeinsam mit dem Bundes­minister für Finanzen neu erlassen.

Wir haben Aufgaben im Zusammenhang mit dem Stabilitätspakt. Hier gibt es eine Gutachtertätigkeit im Falle, dass sanktionsrelevante Sachverhalte vorliegen würden.

Um dieses umfangreiche Aufgabenportfolio zu bewältigen, ist es daher notwendig, dass wir auf eine entsprechende jährliche budgetäre Ausstattung des Rechnungshofes in den kommenden Jahren achten.

Nach dem Bundesvoranschlag des Finanzministeriums soll der Rechnungshof für das Jahr 2017 ein Budget von 32,955 Millionen € bekommen. Das bedeutet eine Steige­rung von lediglich 0,1 Prozent gegenüber dem Jahr 2016. Darin enthalten ist die Rück­lagenentnahme der von uns gebildeten Rücklagen in der Höhe von 1,3 Millionen €.

Wenn man die Dienstgeberbeiträge für die Beamtenpensionen im Jahr 2017 abzieht, so verfügt der Rechnungshof über ein operatives Budget, das geringer ist als im Jahr 2012. Aufgrund dieser budgetären Ausgangslage ist natürlich evident, dass die reale Entwicklung beim Rechnungshofbudget nicht berücksichtigt wurde. Das Budget des Rechnungshofes ist damit nur nominell, aber nicht real stabil.

Deshalb war ich in der letzten Woche auch vorerst erleichtert, dass das Finanz­ministerium – spät, aber doch – dem dringenden Anliegen des Rechnungshofes, die Rücklagenentnahme um 700 000 € auf insgesamt 2 Millionen € zu erhöhen, ent­sprochen hat und dass mir das auch schriftlich zugesagt wurde. Diese Zusicherung ist deshalb wichtig, weil der Rechnungshof diese Mittel für dringend anstehende IT- und Sicherheitsinvestitionen benötigt. Damit ist das Budget des Rechnungshofes für das Jahr 2017 fürs Erste gesichert.

Woraus ergibt sich aber der mittelfristige Budgetbedarf des Rechnungshofes? – Ich darf hier in diesem Hohen Haus ausdrücklich betonen, dass es auch mein Ziel als Präsidentin des Rechnungshofes ist, dass der Rechnungshof natürlich auch in Zukunft vorbildhaft auf eine strikte Haushaltsdisziplin achtet. Der Rechnungshof hat aber bereits einen Beitrag geleistet: 86 Prozent unserer Ausgaben im Rechnungshof sind Personalausgaben. Damit war die wesentliche Schraube, an der im Rechnungshof gedreht werden konnte, natürlich eine restriktive Personalpolitik. Der Personalstel­lenstand des Rechnungshofes wurde im Jahr 2014 um zwei Planstellen reduziert, von 325 auf 323 Stellen. Das ist auch im Finanzrahmen für das Jahr 2020 so vorgesehen, und daran soll nicht gerüttelt werden.

Was aber mittlerweile ein Problem darstellt, ist das Sinken des tatsächlichen Per­so­naleinsatzes, der tatsächlich ausgenutzten Vollbeschäftigungsäquivalente, denn dieser


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