Da ist festzuhalten, dass wir in Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten extrem hohe Gerichtsgebühren haben. Es ist so, dass unsere Justiz – abgesehen von der Justizwache, von den Gefängnissen, wenn man so will – durch die Gebühren zu 135 Prozent überdeckt ist. Das heißt, die Kosten der Gerichte werden zu 135 Prozent durch Gerichtsgebühren überdeckt.
Das sind de facto natürlich keine richtigen Gebühren, denn eine Gebühr ist an sich etwas, wofür man eine Leistung erhält. Wenn so ein Missverhältnis besteht, dann sind das letztendlich versteckte Steuern. Insbesondere – und das macht 80 Prozent aller Einnahmen aus – betrifft das die Grundbucheintragungsgebühren. Trägt man im Grundbuch das Eigentumsrecht ein, wird 1 Prozent vom Kaufpreis – und das sind ja unter Umständen gleich einmal ein paar Tausend Euro – beziehungsweise bei einem Pfandrecht 1,2 Prozent des Pfandrechtsbetrages – auch wiederum ein paar Tausend Euro – für eine Leistung eingehoben, die zweifellos sehr wichtig ist, aber in keinem Verhältnis zur Gebühr steht. Das sind in Wirklichkeit versteckte Steuern.
Ich verstehe schon: Der Staat will Geld einnehmen, braucht das Geld und so weiter, das ist mir völlig klar. Das ist aber in Wahrheit intransparent und passt nicht, wenn man so tut, als gäbe es eine entsprechende Gegenleistung, und damit eigentlich die Justiz überfinanziert. Letztendlich wird damit das Budget gespeist. – Das ist unsere Kritik.
Das führt natürlich auch dazu, dass der Zugang zum Recht erschwert wird. In den letzten Jahren – das muss man anerkennen – hat sich gerade Minister Brandstetter auch sehr darum bemüht, zu durchforsten und zu schauen, wo die Gebühren besonders problematisch sind. Im Familienrecht haben wir zum Beispiel bei den Besuchsrechten festgestellt, dass manche Männer oder Frauen, Mütter oder Väter es sich gar nicht mehr leisten konnten, einen Antrag zu stellen, ihre Kinder zu sehen, weil diese Gebühren so exorbitant hoch waren. In diesem Bereich gab es Gott sei Dank schon Änderungen.
Da ist schon etwas geschehen, aber tatsächlich ist es notwendig, weiterzumachen. Es ist ja auch angekündigt worden, die Gebühren zu evaluieren. Es ist auch unser fester Wunsch, dass daran weitergearbeitet wird, um den Menschen den Zugang zum Recht nicht unnötig zu erschweren und damit das Budget zu finanzieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Einen zweiten Themenbereich spreche ich noch kurz an, weil ich dazu auch einen Entschließungsantrag habe: Ein wesentliches Problem – darüber werden noch Kollegen von mir sprechen – sind natürlich die derzeit tatsächlich überfüllten beziehungsweise vollen Gefängnisse mit all den Problemen, die das verursacht, mit der Aggression, die dort herrscht, mit der Problematik der weiteren Radikalisierung, die im Gefängnis stattfindet.
Wir stellen fest, dass Menschen unglaublich vieler verschiedener Nationalitäten in unseren Gefängnissen vertreten sind und diese Personen mit anderer Nationalität mehr als die Hälfte der Insassen in den Gefängnissen ausmachen. Ich glaube, im Grauen Haus sitzen derzeit Personen aus 86 Nationen ein. Das ist vielleicht für jemanden, der Multikulti weiß Gott wie toll findet, schön, aber in Wirklichkeit ist es natürlich eine Katastrophe, denn es belastet uns und schafft nur Probleme.
In diesem Zusammenhang wäre es wichtig, die Verbüßung der Haftstrafen von Ausländern im Ausland verstärkt zu ermöglichen. Ansätze dazu gibt es ja bereits, das würde uns massiv Kosten sparen. Die Personen, die eine fremde Staatsbürgerschaft haben, sollten in ihren Heimatstaaten die Haft absitzen.
In diesem Zusammenhang stelle ich einen entsprechenden Antrag:
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