Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 146

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durch die Justizwache abgesichert wird. Das funktioniert natürlich recht gut, aber natürlich nicht mit allen geistig Abnormen.

Nun stelle ich mit Bedauern fest, dass an der Justizanstalt Göllersdorf, die mir ein besonderes Anliegen ist – Ihnen ja auch, wir haben sie gemeinsam besucht –, immer wieder herumgedoktert wird und man nicht zur Kenntnis nimmt, dass diejenigen, die in Asten für den Strafvollzug beziehungsweise für die Anhaltung – das ist das richtige Wort – nicht geeignet sind, sich in Göllersdorf wiederfinden.

Nun verstehe ich nicht, warum man jetzt so herumgeistert. Es startet ja mit 1. Jänner 2017 ein Projekt in Göllersdorf. Man doktert mit den nach § 21 Abs. 1 StGB Inhaftierten immer krankhaft herum und will jetzt in Göllersdorf mehr oder weniger ein Asten 2 machen. Das verstehe ich nicht, denn in Göllersdorf werden genau jene angehalten, die sich zur Anhaltung in Asten nicht eignen.

Wir kennen die Ziele dieses Projekts. Projekte kosten Geld, Projekte kosten Zeit, Projekte kosten Ressourcen. Wir vertun uns da mit Projekten. Ich denke an die Evaluierung des Maßnahmenvollzugs von 2014, die Sie angestrebt haben. Was wurde da bis jetzt umgesetzt? Mit dem neuen Budget wird man nicht viel umsetzen können.

Sie lesen ja auch Zeitung und sind ja ein real denkender Mensch, Herr Bundesminister, ich kenne Sie ja. Sie werden wissen, dieses Projekt vom Jänner 2017 findet nicht einmal den Abschluss, da haben wir vorher Neuwahlen. Warum soll man also Projekte starten, wenn man gar nicht weiß, was das für einen Sinn hat?

Noch einmal, Herr Bundesminister: Unsere Hauptproblematik liegt beim Maßnah­men­vollzug nach § 21 Abs. 2 StGB. Die werden immer mehr, die sind die Vollzugsstörer, die werden immer mehr in den Verurteilungen. Die nach § 21 Abs. 2 StGB Inhaftierten, die geistig Abnormen, sind hingegen sehr wohl zurechnungsfähig. Die werden immer mehr, und da hört man eigentlich relativ wenig.

Ebenfalls eine Baustelle ist, wie ich Ihnen im Zusammenhang mit dem Budget schon gesagt habe, der Pavillon 23. Sie wissen ja, wenn man sich schon mit dem Thema § 21 Abs. 1 StGB beschäftigt, dann sollte man sich einmal mit Wien beschäftigen, nämlich damit, dass auf der Baumgartner Höhe der Pavillon 23 für die Justizwache in ein, zwei Jahren Geschichte sein wird, die Justizwache von dort ausziehen muss und diese 20 Haft- beziehungsweise oder Therapieplätze, je nachdem, wie man sie benen­nen will, verliert. Auch davon hört man recht wenig.

Ein weiteres, sehr wichtiges Thema: Wir haben sehr viele Islamisten in den Justiz­anstalten, aber 54 sitzen als eingestufte radikale Islamisten. Herr Bundesminister, ich muss Ihnen schon sagen, die sind quer vermischt. Da gibt es auch Jugendliche, die im gelockerten Jugendstrafvollzug sind. Ich finde das nicht unbedingt sehr staatstragend oder gut, wenn man radikale Islamisten im gelockerten Vollzug anhält. Da muss Ihnen etwas einfallen, da muss etwas passieren.

Aus den Justizanstalten hört man, dass die Rekrutierung radikaler Islamisten nirgends so gut funktioniert wie in den Gefängnissen. Ringen Sie sich bitte einmal dazu durch, eventuell zu überlegen – das wäre mein Vorschlag –, eine Sicherheitsabteilung in Österreich zu schaffen, wo man diese radikalen Islamisten anhalten, besonders über­wachen und von der Außenwelt abschließen könnte.

Herr Bundesminister, damit komme ich zur nächsten und letzten Baustelle: Sicherheit. Die Ausgaben für die Sicherheit hat schon mein Vorredner angesprochen. Wenn es um Schutzwesten geht, haben Sie ein offenes Ohr dafür. Aber Sie kennen ja sicherlich diesen „Kurier“-Artikel vom 19. November 2016 – das ist jetzt keine Erfindung von uns Freiheitlichen –, in dem etwas beschrieben wird, das ein Sicherheitsrisiko darstellt. Da


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