Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 145

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fehlt. Viellicht gibt es die Möglichkeit einer Initiative, um mehr Menschen zu motivieren, sich für den Justizbereich zu interessieren.

Herr Minister, Sie haben eine Fülle von Fragen im Budgetausschuss beantwortet und dabei uns gegenüber sehr profunde Sachkenntnis gezeigt. Ich möchte an dieser Stelle nur noch ein paar Reformen, die sich quer durch den Justizbereich ziehen, monieren, im Maßnahmenvollzugsgesetz, im Bereich der Sammelklage, im Bereich des Unter­haltsvorschusses. Das Thema Gerichtsgebühren wurde schon von mehreren Kollegin­nen und Kollegen erwähnt, auch im Zusammenhang mit dem Zugang zum Recht.

Kollege Vetter hat vorher angemerkt, welche Merkmale Justitia sozusagen persönlich trägt. – Herr Bundesminister! Kollege Jarolim hat schon erwähnt, dass das Erwach­senenschutzgesetz fertig verhandelt ist, es wäre einzubringen. Wir haben gehört, dass der Bundesminister für Finanzen die Mittel dafür derzeit nicht freigeben möchte. Ich würde Sie ersuchen: Ergreifen Sie das Schwert von Justitia, heben Sie einen Schild auf und werden Sie im besten Sinne des Wortes zum Schirmherrn dieser Menschen, denn ich glaube, wir brauchen dieses Gesetz; das hat nur positive Auswirkungen, und das Geld dafür wird der Justizminister dem Finanzminister wohl noch mit dem Schwert Justitias herauspieksen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.58


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


15.59.05

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Justiz­minister! Hohes Haus! Das Justizbudget kommt alle Jahre wieder. Ich sehe für dieses Budget beziehungsweise bei der Justiz im Strafvollzug vier, sagen wir, Baustellen. Das kann man, glaube ich, ohne Weiteres so sagen. Und daran hat auch dieses neue Budget für 2017 nicht viel geändert.

Die erste Baustelle ist das Personal: 2016 waren es 3 292, 2017: 3 323, das ist gerade einmal ein Plus von 31 Justizwachebeamten für 2017.

Herr Bundesminister, wissen Sie, was mir auffällt? Immer zwischen 30 und 35 schrei­ben Sie Planstellen weiter. Das kommt mir so vor wie mit den Wirkungszielen. Es kommt eine Zahl und man schreibt diese weiter. Wissen Sie, was die Crux an dem ganzen Spiel ist? Dass diese immer zwischen 30 und 35 im dienstbaren Stand – und das sind die tatsächlichen Beamten – nicht ankommen.

Es ist immer eine schöne Mär, mit der ich in diesem Hohen Haus endlich einmal aufräumen muss: Man freut sich hier zwar über Planstellenvermehrung, aber Plan­stellen sind nicht gleich mehr Beamte. Eine Planstelle steht am Papier. Papier ist bekanntlich geduldig, da kann man Zahlen wie 200 oder 100 draufschreiben; wenn aber die budgetäre Deckung dazu nicht da ist, bleiben diese Planstellen frei und werden weitergeschoben. So schaut es aus, das ist die Realität. Reden wir über die Realität, schenken wir uns reinen Wein ein und freuen wir uns nicht immer über Geschenke, die man am Papier vorfindet, aber nicht in der Realität!

Das Nächste ist der Maßnahmenvollzug. Geschätzter Herr Bundesminister, der Maß­nahmenvollzug ist Ihnen seit drei Jahren ein wichtiges Thema. Das war sehr glaubhaft für alle Oppositionsparteien, bis Sie begonnen haben, den Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Zurechnungsunfähige nach § 21 Abs. 1 StGB und jenen für Zurech­nungs­fähige nach § 21 Abs. 2 StGB zu vermischen.

Jetzt siehe da, plötzlich hört man immer wieder vom Vorzeigeprojekt Asten. Da gebe ich Ihnen recht, Asten ist ein Vorzeigeprojekt; aber man weiß ganz genau, dass in Asten nach innen der Betreuungsvollzug vorherrscht, während die Anstalt nach außen


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