Ich würde gerne Gebühren senken, ja, ja. Ich habe es auch getan, wo ich konnte und wo ich wirklich der Meinung war, dass man das machen muss. Da habe ich auch die Zustimmung des Finanzressorts bekommen; aber generell ist es mit dem Deckungsgrad von ungefähr 70 oder 80 Prozent sicherlich so, dass man sagen kann: Wäre schön, wenn wir bei den Gebühren nachlassen könnten. Ich kann es nicht und ich darf es nicht, und Sie wissen das.
Mein Gott, ich erinnere mich bei solchen Gelegenheiten an meine Jugendzeit und die damals aktuellen Sponti-Sprüche. Die Älteren unter Ihnen erinnern sich vielleicht auch noch daran. Was haben wir damals nicht alles gefordert?! „Freien Blick aufs Mittelmeer!“ haben wir gefordert – aber auch nicht geschafft. Gebührensenkung ist nicht zu schaffen, kann ich nicht.
Das Einzige, was in der Justiz hervorragend und gebührenfrei funktioniert, ist, wenn Sie so wollen, meine Musikbox im Vorzimmer. Die können Sie gerne einmal testen, das ist gratis und funktioniert bestens. Aber ansonsten muss ich sagen: Was Gebührensenkungen betrifft, bin ich eben an budgetrechtliche Vorgaben gebunden. Das ist so und Sie wissen das.
Natürlich haben wir, wenn es hart auf hart geht, letztlich auch ein rechtliches, sogar ein verfassungsrechtliches Problem. Es ist hier im Haus schon einmal darauf hingewiesen worden: Bei einer Gebühr brauche ich eine Adäquanz von Leistung und Gegenleistung. Dort, wo ich diese Adäquanz nicht mehr habe, dort handelt es sich eigentlich um eine versteckte Steuer. – Alles richtig, was da gesagt wurde! Ich weiß nicht, ob wir dort schon angelangt sind. Ich glaube es eher nicht, aber im Fall des Falles müsste man das verfassungsrechtlich klären lassen. – So viel zum Thema Gebühren.
Es ist auch alles durchaus richtig, was hier zum Justiz-Budget gesagt wurde. Ja, mittelfristig bekommen wir ein Problem, weil wir kurzfristig mit unseren Budgetmitteln gut durchkommen, aber nur durch die Auflösung von Rücklagen, die ja wiederum nach dem Budgetrecht bewilligungspflichtig durch das Finanzressort sind. Damit haben wir für 2017 kein Problem.
Kollege Steinhauser, Sie haben völlig recht, mittelfristig, meines Erachtens schon ab 2018, haben wir ein Problem; und dann wird es an Ihnen liegen – Sie sind die oberste Instanz in einem Rechtsstaat –, eben dafür zu sorgen, dass die Justiz die entsprechenden Budgetmittel für die Erfüllung ihrer Aufgaben bekommt. Diese Aufgaben sind schon umfangreich und vielfältig, das darf man nicht vergessen. Immer dann, wenn man über Gebühren und über den Deckungsgrad spricht, sollte man auch daran denken, was in der Justiz alles geleistet wird.
Es ist wirklich in allen Institutionen, die der Justiz zugehörig sind, der Arbeitsdruck mit Sicherheit größer geworden. Es ist sehr, sehr viel geschehen, worüber man vielleicht auch zu wenig spricht. Alleine für die Opferhilfe geben wir jährlich rund 8 Millionen € aus. Das ist gut so. Wir sind auch dafür zuständig, den Opfern von Verbrechen zu helfen, ich betone das gerne; aber natürlich bindet das auch Mittel und gar nicht einmal so wenig. Man muss eben auch sehen, was dahintersteckt und was hier an Leistungen seitens der Justiz erbracht wird.
Daher kann ich nur sagen: Ja, teilweise haben wir Gebühren, die als zu hoch empfunden werden. Ich kann es derzeit leider nicht ändern, aber es liegt an Ihnen und an uns allen, hier die Situation zu verbessern.
Da Herr Abgeordneter Feichtinger gesagt hat, ich soll zum Schwert greifen, um dem neuen Erwachsenenschutzrecht zum Durchbruch zu verhelfen, kann ich dazu nur sagen: Das werde ich nicht tun, denn die schärfste Waffe im Rechtsstaat ist immer
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