Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 183

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Herr Kollege Walser und vielleicht auch Herr Kollege Öllinger daneben, ich bin gespannt, wie es Ihnen gelingen wird, meine Rede, meine Ausführungen hier wieder als Angstmache, als Schüren diffuser Ängste darzustellen. (Zwischenruf der Abg. Korun.) Dabei bringe ich ausschließlich Zitate des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, aus dem ORF, aus der Tageszeitung „Kurier“, aus der APA oder von Innenministeriumssprecher Grundböck. Da bin ich schon gespannt, wie Sie sich diesmal verrenken müssen. (Abg. Walser: Sie haben zu viel Angst!)

Zur Bedrohung durch Islamisten zitiere ich aus einem Interview im heutigen Ö1-„Morgenjournal“ mit Peter Gridling, dem Leiter des Bundesamtes für Verfassungs­schutz und Terrorismusbekämpfung.

Frau Reichmann vom ORF fragt: „Herr Direktor Gridling, es hat Festnahmen gegeben in Frankreich, im Zuge eines Antiterroreinsatzes vor einer Woche hat es in Deutsch­land eine große Salafisten-Razzia gegeben. In Österreich hört man wenig von Fest­nahmen. Ist die Lage hier tatsächlich so ruhig oder agiert die Polizei hier so defensiv?“

Peter Gridling: „Ich glaube, die Lage ist bei uns hier bei Weitem nicht so ruhig, wie man das vielleicht manchmal annehmen muss. Wir haben immer wieder darauf hin­gewiesen, dass der islamistische Terrorismus eine große Bedrohung auch für Öster­reich darstellt. (…) Die Aktion ‚Lies!‘ ist eine Aktion, die man dem politischen Salafis­mus zuordnet, und dieser politische Salafismus ist für viele der Dschihadisten der Startpunkt gewesen auf dem Weg in den Dschihad. Wir sehen die ‚Lies!‘-Aktion skeptisch.“

Reichmann: „Wäre es sinnvoll aus Ihrer Sicht, diese Aktion zu verbieten, oder lässt man diese Gruppe quasi gewähren, um sie auch besser unter Beobachtung halten zu können?“

Gridling: „Ja, es gibt für das eine als auch für das andere Argumente. Die gegenwärtige Rechtslage ist so, wie sie ist, und daher bleibt uns hier das Beobachten.“

Ich komme daher nun zur Aktion Lies!. Es handelt sich dabei nicht um ein englisches Wort, sondern es handelt sich um den Imperativ Singular, das heißt: Du, lies jetzt! – Es ist also ein Befehl, die Befehlsform: Nimm jetzt den Koran und lies ihn! In Deutschland hat es ja entsprechende Aktionen gegeben, da wurde sogar der Verein der Salafisten verboten, die das durchführen.

In Österreich fehlen uns die gesetzlichen Grundlagen, aber das Verbot der kostenlosen Koranverteilung harrt nach wie vor der Umsetzung. Wir wissen beziehungsweise das BVT kennt das Problem, dass hier rekrutiert wird.

Jetzt sagen einige Politiker: Na ja, das geht eben bei uns nicht so leicht. Es ist gegangen, und zwar in Wiener Neustadt! Unser freiheitlicher Stadtrat Michael Schnedlitz hat damals unter einem SPÖ-Bürgermeister in Wiener Neustadt durchgesetzt, dass im Rahmen der Ortspolizei die kostenlose Koranverteilung im Ortsgebiet von Wiener Neustadt verboten wurde. Also die können das – Gratulation dazu!

Im selben Atemzug sagt der zukünftige Ex-Bürgermeister von Wien, Michael Häupl, im Oktober 2014: Verfassungsrechtlich ist das aber schwierig in Wien. „Der Verfassungs­schutz muss sich aber darum kümmern, dass dort nicht rekrutiert wird (…). Die Ausrede, es gäbe keine gesetzliche Handhabe, ist reine Faulheit und intellektuelle Trägheit.“ Worte des großen Vorsitzenden Häupl in Wien.

Jetzt erfahren und lesen wir, dass Herr Außenminister Kurz, der soeben noch da war, auch für die Sicherheit in diesem Land eine Gesetzesinitiative eingebracht hat, nämlich ein Integrationsgesetz, worin neben dem Burkaverbot und neben der Frage dieser


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