Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 228

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 – BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.) – Untergliederung 22 – Pensionsversicherung

Der Pensionsgipfel der Bundesregierung am 29. Februar 2016 und die daraus resultie­renden Reformen können keinen Beitrag dazu leisten, die finanzielle Stabilität des gesetzlichen Pensionssystems zu sichern. Einer der Hauptgründe für die massive Schieflage des Pensionssystems ist die steigende Lebenserwartung bei nahezu unver­ändertem Pensionsantrittsalter, das nach einer künstlichen Steigerung durch statis­tische Tricksereien nun kaum ansteigt. Die zu langsame Steigerung des faktischen Pensionsantrittsalters zeigt sich auch in den Kennzahlen der Untergliederung 22 – Pensionsversicherung.

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter betrug 2015 bereits 60,2 Jahre, der Zielzustand für die Folgejahre liegt allerdings unter diesem Wert: 59,9 Jahre (2016), 60 Jahre (2017) und 60,1 Jahre (2018). Die Begründung für diese negative Entwicklung: "Für das Jahr 2016 wird in Folge von Effekten durch Aufschiebungsmaßnahmen insb. im Jahr 2015 ein temporärer, leichter Rückgang des Antrittsalters erwartet. Das im Regierungsübereinkommen angepeilte Ziel von 60,1 Jahren im Jahr 2018 sollte dennoch erreicht werden." Daran erkennt man wie ambitioniert die Bundesregierung ist, wenn es um die Absicherung des Pensionssystems geht.

Die entstehende Lücke im Pensionssystem aufgrund einer zu langsamen Steigerung in des Pensionsantrittsalters wird mit Steuergeld bzw. neuer staatlicher Verschuldung geschlossen, wodurch junge Generationen schwer belastet werden und gleichzeitig der Schutz vor Altersarmut immer schlechter gelingen wird.

Der Bundesbeitrag zu den Pensionen soll zwar 2017 geringfügig sinken. Doch das liegt nur an kurzfristigen statistischen und systemimmanenten Effekten, die keinen Beitrag zur langfristigen Finanzierbarkeit und Nachhaltigkeit leisten. Bis 2060 wird sich der Bundesbeitrag von heuer rund 11 Milliarden Euro auf über 35 Milliarden Euro mehr als verdreifachen. Die Lücke im Budget wächst allerdings schneller als das Budget selbst, wodurch ein immer größerer Budgetanteil für Pensionen aufgewendet werden muss, was aufzeigt dass die Selbstfinanzierungsfähigkeit der Pensionsversicherung aus Beiträgen der Versicherten weiter abnimmt. Insgesamt wird rund ein Viertel der jährlichen Gesamtausgaben des Bundes als Zuschüsse in das Pensionssystem ausgegeben. Das allgemeine Pensionssystem verschlingt rund 14%, der Rest wird zur Finanzierung der Beamtenpensionen verwendet.

Diese Ausgaben werden aber ohne Reformen weiter stark ansteigen müssen, wenn die Bundesregierung ein vergleichbares Leistungsniveau in den kommenden Jahren gewährleisten möchte. Die einzige Alternative ist es das Pensionsantrittsalter umfas­send und nachhaltig zu erhöhen. Dies ist der Bundesregierung allerdings in einem nicht zufriedenstellenden Ausmaß gelungen: Das reale Pensionsantrittsalter steigt nur unmerklich. Derzeit liegt es bei knapp über 60 Jahren – und auch das nur dank statistischer Tricks. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung werden Öster­reicher_in­­nen bald 30 Lebensjahre in Pension verbringen. Dieses Verhältnis verschlechtert sich mit jedem Jahr, in dem keine weiteren Anpassungen der Zugangsvoraussetzungen zu Frühpensionierungsmöglichkeiten unternommen werden und das gesetzliche Pen­sions­antrittsalter nicht erhöht wird.

Durch den Reformunwillen der Regierung ergeben sich nicht nur höhere Kosten im Pensionsbereich, sondern stehen auch einer Reduktion des Leistungsniveaus gegen­über. Die Nettoersatzrate sinkt immer weiter, d.h. für neue Pensionist_innen nimmt die Höhe der ausbezahlten Pension, gemessen an ihrem vorherigen Einkommen, immer


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