Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 229

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weiter ab. Daran Schuld ist auch, das niedrige Pensionsantrittsalter, dass weniger Chancen gibt, Beitragsjahre - die zu einer höheren Pension beitragen können - zu erhalten. Bereits jetzt ist dieser Trend absehbar: die Nettoersatzrate sank zwischen 2014 und 2015 bereits von 79,0% auf 77,8% ab - eine Reduktion um 1,2 Prozent­punkte innerhalb eines Jahres. Wenn sich dieser Trend weiter fortsetzt, wird das staatliche Pensionssystem in einigen Jahrzehnten keinesfalls mehr gegen Altersarmut schützen können.

Die Idee eines Pensionsautomatismus gilt europaweit als sehr gute Lösung. Im Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ der EU-Kommission wird insbesondere die Koppelung des Pensionsantritts­alters an die Lebenserwartung gefordert. Ziel ist, eine Ausgewogenheit zwischen Jahren der Erwerbstätigkeit und Jahren im Ruhestand herzustellen, so dass eine langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems gewährleistet wird. Simulationen der Kommission zeigen in diesem Zusammenhang, dass eine Anhebung des Ruhestands­alters entlang der steigenden Lebenserwartung den prognostizierten Anstieg der Pensionsausgaben in den nächsten 50 Jahren um mehr als die Hälfte reduzieren kann.

Um die Lebenserwartung entsprechend zu berücksichtigen, müsste ein neues Modell der Pensionsberechnung als Grundlage herangezogen werden. Ein solches Modell würde auf dem Prinzip der Lebenspensionssumme beruhen, die auf Basis der Pen­sions­kontogutschrift, des Pensionsreferenz-Antrittsalter (z.B. 65 Jahre) und der Le­bens­erwartung nach derzeitigem Stand berechnet wird. Jeder frühere Pensions­antritt oder jede Erhöhung der Lebenserwartung führen zu einer längeren Zahlungs­dauer und damit zu einer geringeren Startpension. Umgekehrt erhöht sich die Pension bei einem späteren Antritt der Pension. Mit einer solchen Änderung geht auch eine Flexi­bilisierung des Pensionsantritts einher. Wenn der Pensionsantritt in diesem Sinne flexibel gestaltet wird, ist der Wegfall von Zuverdienstsgrenzen und die Möglichkeit einer Teilpension erforderlich, um Chancen einer weiteren Beschäftigung zu eröffnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regie­rungsvorlage vorzulegen, die einen Pensionsautomatismus vorsieht, sodass das Pen­sions­antrittsalter dynamisch an verschiedene demographische Kennzahlen, insbeson­dere an die steigende Lebenserwartung, angepasst wird und damit das Pensions­antritts­alter stärker erhöht wird, als es in den Wirkungszielen in Aussicht genommen wurde“

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


9.41.06

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte zum Budgetkapitel Soziales, Untergliederung 21 sprechen. Dafür werden


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