Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 271

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das Entscheidende in Relation zur Referenzgröße – 25 Prozent aller Auszahlungen aus dem Bundesbudget in Richtung Pensionen.

Es geht hier aber nicht darum – das möchte ich ganz ausdrücklich betonen –, ein System schlechtzureden. Wir haben grundsätzlich ein gutes Pensionssystem, das aber weiterentwickelt werden muss, denn die Prognosen sprechen eine eindeutige Sprache. Wir sehen, dass bis zum Jahr 2020 ein Anstieg des Zuschusses zu den ASVG-Pen­sionen um weitere 30 Prozent und bei den Beamten um 15,6 Prozent vorgesehen ist. Wir sehen da also eine große Dynamik, allerdings mit zwei unterschiedlichen Ge­schwin­digkeiten. Diese unterschiedlichen Geschwindigkeiten sind deutlichen Reform­schritten, die die Regierung im Bereich der Beamtenpensionen bereits gesetzt hat, zu verdanken. Die Zuschüsse steigen wirklich nur noch halb so stark wie im Bereich des ASVG.

Beim Thema Zukunft für unsere Bevölkerung – ich habe die jungen Menschen ange­sprochen – geht es ganz klar darum, weitere effiziente Lösungsschritte zu setzen, um ein staatliches Pensionssystem, das wir haben und das grundsätzlich – ich habe es bereits erwähnt – gut ist, weiter abzusichern. Auf der anderen Seite geht es natürlich darum, den Lebensstandard für die Menschen und damit auch die Kaufkraft in der Zukunft zu erhalten.

Aus einigen Punkten, die uns gut in Erinnerung sind, möchte ich vier herausgreifen; bei dreien bin ich davon überzeugt, dass wir uns, wenn wir sachlich diskutieren, sehr gut werden einigen können, bei einem Punkt – darauf komme ich gleich noch zu sprechen – gebe ich mittlerweile schon jedwede Hoffnung auf.

Der erste Punkt ist die Angleichung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche. Da gibt es zumindest erste kleine Erfolge; klar ist aber, dass da weitere Maßnahmen zu setzen sind.

Der zweite Punkt ist der, von dem ich sagen würde: Vergessen wir es!, nämlich die Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters – durchaus bei entsprechender Anrech­nung der Kindererziehungszeiten. Ich glaube aber, da stecken wir in einer ideolo­gischen Diskussion. Ich wäre eigentlich sehr für die Gleichberechtigung, das ist aber nicht machbar: Geschenkt! Vergessen wir diesen Punkt!

Der dritte Punkt, meine Damen und Herren: die Koppelung des Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung. Ich glaube, das ist ein so logischer Schritt, dass er jedem Bürger und jeder Bürgerin in unserem Land einleuchtet. In vielen europäischen Ländern ist diese Maßnahme bereits umgesetzt, und zwar mit viel Erfolg umgesetzt.

Der vierte Punkt: der Ausbau der zweiten und dritten Säule des Pensionssystems, nämlich der Zusatzpensionen. Es soll durch den Ausbau der betrieblichen, aber auch der privaten Pensionsvorsorge gerade unseren jungen Österreicherinnen und Öster­reichern auch in der Zukunft der Lebensstandard deutlich gesichert werden. Wir reden oft vom Dreisäulensystem, sehr abstrakt, aber es geht ganz schlicht und einfach um eine gesunde, vernünftige Ergänzung: auf der einen Seite ein staatliches, stabiles System, eine erste Säule, die vor allem der Existenzsicherung dient, und auf der anderen Seite die Zusatzpensionen, die den Lebensstandard erhalten sollen.

Dazu brauchen wir gerade die Betriebspensionen, weil wir so – und das ist durchaus ein sozialer Gedanke – alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreichen, vom Portier bis zum Prokuristen, von der Reinigungskraft bis zum Generaldirektor. Wir müssen da in die Fläche kommen. Heute haben lediglich 24 Prozent der Österreiche­rinnen und Österreicher eine betriebliche Zusatzpension. Da geht es um einen flächen­deckenden Ausbau.

 


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