Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 339

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nur mehr 84 Mio.) und für die Umweltförderung im Inland (Kürzung um 16 Mio. auf 48,3 Mio.) betroffen.

Im Bundesvoranschlag 2017 wird nun keineswegs angestrebt, diese Minderaus­zah­lungen zu korrigieren, sondern es sind nochmals Minderauszahlungen der UG43-Umwelt 3,1% im Vergleich zum BVA des Vorjahres vorgesehen. Diese Kürzungen sollen überdies im vorliegenden Finanzrahmen bis 2020 fortgeführt werden. Im Zeit­raum 2016 bis 2020 sollen laut aktueller Planung kumulativ mindestens 200 Mio. Euro eingespart werden.

Wie eine Untersuchung des Umweltministeriums ergeben hat, kommt jeder Euro, der z.B. über die Umweltförderung im Inland investiert wurde, um ein Vielfaches als Steu­er­einnahmen an den Finanzminister zurück. (BMLFUW: Evaluierung der Umwelt­för­derung des Bundes 2011 bis 2013). Die Kürzungspolitik der Bundesregierung in diesem Bereich ist somit nicht nur arbeitsmarkt- und klimapolitisch kontraproduktiv, sondern auch wirtschaftlich unsinnig.

Während die Mittel für Klimaschutz und Energiewende sinken, leistet sich die Republik auf der anderen Seite umwelt- und klimaschädliche  Subventionen in der Höhe von rund vier Milliarden Euro jährlich. (Kletzan, D., Köppl, A., Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr, Februar 2016)

Zu den prominenten Fehlanreizen im Sinne der klimapolitischen Herausforderungen gehören die Energieabgabenvergütung, die Steuerbefreiung auf fossile Stromerzeu­gung, die steuerliche Begünstigung von Dieselkraftstoff, sowie die steuerlichen Be­güns­tigungen für Dienstwagen und gewerblich genutzte KFZ.

Diese Fehlanreize führen nicht nur zu erheblichen Mindereinnahmen im Budget, sondern hemmen Anreize für energieeffizientes Handeln von Unternehmen und Einzel­personen. Über zeitliche Kaskadeneffekte werden zudem unnötig klimabelas­tende Strukturen auch weit in die Zukunft festgeschrieben – so fallen aufgrund der steuer­lichen Bedingungen Dienstwagen mit Privatnutzung gern eine Klasse größer und leistungs- wie verbrauchsstärker als bei Privatkauf aus und landen nach einigen Jahren in der Gebrauchtwagenflotte, die dadurch ebenso in diesem Sinn verzerrt wird.

Im Sinne einer Lenkungswirkung in Richtung energie- und emissionseffizienter Gestal­tung der Sektoren Verkehr, Industrie und Energieaufbringung wäre der stufenweise Abbau dieser kontraproduktiven Subventionen und ihre Verwendung zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen im In- und Ausland dringend angezeigt.

Schon mit dem Abbau von nur zehn Prozent dieser Subventionen könnte eine Mittel­auf­stockung von 400 Mio. Euro im Umweltbudget erfolgen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, dem Nationalrat eine Novelle des Bundesfinanzgesetzes 2017 vorzulegen, mit dem zur Umsetzung des Klimavertrags von Paris das Umweltbudget (UG43) um min­destens 400 Mio. aufgestockt wird. Diese zusätzlichen Finanzmittel sollen für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere für thermische Gebäudesanie­rung sowie für Umstiegshilfen auf Heizanlagen auf Basis erneuerbarer Energie einge­setzt werden und sind im kommenden Bundesfinanzrahmen 2018-2021 sukzessive


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