Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 338

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müssen wir einfach tun, was erforderlich ist. – Dieses Umweltbudget ist weder unser bestes, noch ist es das beste für Österreich, und es ist ganz sicher nicht das, was erforderlich ist. (Beifall bei den Grünen.)

Österreich braucht ganz dringend ein eigenständiges, engagiertes und den Erfordernis­sen unserer Zeit entsprechend ausgestattetes Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.44


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Christiane Brunner; Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde betreffend mehr Mittel für Klimaschutz, weniger umwelt­schäd­liche Subventionen

eingebracht im Zuge der Debatte betreffend Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 - BFG 2017) samt Anlagen (1228 d.B.) UG43

Begründung

Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staaten-gemeinschaft zu einer Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und zu Anstrengungen verpflichtet, eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu erreichen. Dafür sollen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis spätestens 2050.

Der Klimavertrag von Paris ist am 4. November 2016 in Kraft getreten. Im Zuge der am Freitag, 18.11.2016 zu Ende gegangenen Klimakonferenz von Marrakesch, Marokko wurde der Beschluss des global verbindlichen Vertrages nochmals bekräftigt.

Die Ziele des Klimavertrages gilt es in Österreich durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher sowie steuer- und abgabenpolitischer Rahmenbedingungen umzusetzen. Die Zeit drängt. Während CO2-Emissionen EU-weit seit 1990 um 24,4 Prozent zurück­gegangen sind, liegen sie in Österreich immer noch knapp über dem Stand von 1990. (Europäische Umweltagentur, GHG-Emissions in the European Union, Trends and Projections, 2016)

Je früher der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieressourcen eingeleitet wird, desto kosteneffizienter wird diese Umstellung von statten gehen und desto größer sind die wettbewerblichen Vorteile österreichischer Wirtschaftstreibender und der Industrie. Bedauerlicherweise steht die Budgetpolitik der Bundesregierung jedoch in direktem Widerspruch zu den verstärkten Anstrengungen und erhöhten Investitionsbedarf, die zur Umsetzung der Energiewende kurz-, mittel-, und langfristig notwendig sein werden.

So wurden zeitgleich mit dem Beschluss des Pariser Klimavertrags im vergangenen Jahr sämtliche Klimaschutzförderinstrumente des Bundes im Budget 2016 empfindlich gekürzt. Neben den Kürzungen in der thermischen Sanierung (fast halbiert), waren hiervon insbesondere die Mittel für den Klimafonds (Von BVA 2015 ca. 115 Mio. auf


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