Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 349

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Begründung

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zu einem umfassenden Schutz ihrer Gewässer sowie zu einer schrittweisen Verbesserung ihres ökologischen Zustands. Bis spätestens 2027 sollen alle Gewässer zumindest einen „guten“ ökologischen Zustand erreichen. Derzeit weisen nur 37 Prozent aller Gewässer einen guten Zustand auf, fast zwei Drittel verfehlen derzeit laut dem Begutachtungsentwurf des 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (2. NGP) dieses Ziel. Die Defizite liegen vor allem bei den Abflussverhältnissen, der Gewäs­serstruktur sowie der Durchgängigkeit der Fließgewässer vor. In den letzten sechs Jahren wurde – gemessen an den Herausforderungen – nur eine geringe Zahl von Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. So wurde nur bei etwa 1.000 nicht passierbaren Querbauerwerken die Durchgängigkeit wiederhergestellt. Dies entspricht bei einer Gesamtzahl von 33.000 Fischwanderhindernissen in Österreich einer Sanierungsrate von drei Prozent. Von den sanierungsbedürftigen Restwasserstrecken wurden laut 2. NGP nur neun Prozent saniert.

Nach Vollendung der ersten Planungsperiode (von 2009-2015), in welcher der Anteil der „guten“ oder „sehr guten“ Gewässer landesweit nur von 34 auf 37 Prozent angehoben werden konnte, wird klar: die Republik Österreich muss ihre Anstren­gun­gen deutlich steigern, wenn die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie auch nur annä­hernd erreicht werden sollen.

Mit der Novelle des Umweltförderungsgesetzes wurde im Jahr 2008 eine Anreiz­förderung des Bundes für gewässerökologische Maßnahmen geschaffen. Von 2009 bis 2015 standen gem. § 6 (2e) UFG insgesamt 140 Millionen Euro aus dem Reinver­mögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds für Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes im Bereich Hydromorphologie zur Verfügung. Für 2016 gab es weder eine rechtliche Grundlage noch ein Budget zur Weiterführung der Förderung von gewässerökologischen Sanierungsmaßnahmen. Da die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen immer noch ungeklärt ist, ist der Umweltminister auch mit der Verordnung des 2. NGP, in dem gezielte Maßnahmen bis 2021 bereits festgeschrieben wurden, ein Jahr im Verzug.

In der Beantwortung der Budgetanfrage des Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (An­frage Nr. 231 JBA) beziffert Umweltminister Andrä Rupprechter die jährlichen Investi­tions­kosten für hydromorphologische Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmen­richtlinie bis 2027 auf 50 Mio. Euro.

In einem aktuellen Begutachtungsentwurf für eine Novelle des Umweltförderungs­gesetzes schlägt der Umweltminister lediglich eine Ausschüttung der Restmittel aus der 1. Planungsperiode idHv ca. 4 Mio. Euro bis Ende 2017 vor. Da für die Umsetzung von gewässerökologischen Sanierungsmaßnahmen derzeit keine anderen Anreize zur Verfügung stehen, wird damit der Stillstand der Sanierung der österreichischen Fließgewässer de facto prolongiert, die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie rückt dadurch in immer weitere Ferne.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert,

 


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