Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 354

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Es sind nur geringe Mittel im Bereich der ausschließlich nationalen Förderung im Ausmaß von 16 Millionen € dotiert, also jene Maßnahmen, die nicht in der kofinan­zierten ländlichen Entwicklungspolitik Platz haben. (Abg. Steinbichler: … Das kannst du niemandem erklären!)

Der Schwerpunkt Schutz vor Naturgefahren, nachhaltige Waldbewirtschaftung und Wasserwirtschaft sieht ein Globalbudget von 207 Millionen € vor. Diese Mittel werden um 32 Millionen € im Rahmen des Vollzugs aus dem Katastrophenfonds ergänzt.

Hier sind insbesondere Maßnahmen für den Schutz der Siedlungen und der Infra­struktur im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung vorgesehen, wo wir gemein­sam mit den Bundesländern konsequent den Weg im Sinne der Klimawandelanpas­sungsstrategie fortsetzen.

Die Gewässerreinhaltung, die Schutzwaldaufforstung, die forstliche Raumplanung, die Waldentwicklung sind die weiteren Schwerpunkte in diesem Globalbudget.

Der dritte, sehr wesentliche Schwerpunkt ist die Aus- und Weiterbildung: 12 Prozent der UG 42 sind tatsächlich für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen vorgesehen. Dabei sind 101 Millionen € für die höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen vorge­sehen. Es handelt sich hier um elf Schulstandorte. Da schließen wir auch keinen Stand­ort, im Gegenteil, wir bauen aus und investieren in diesen Bereich, und wir unter­stützen aus meinem Ressortbudget auch mit 42,4 Millionen € die Kosten für die Landeslandwirtschaftsschulen, insbesondere für die Landeslehrer. Auch im Bereich der ländlichen Entwicklung sind für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen 16 Millionen € vorgesehen.

Insgesamt erfüllt damit das Budget in der UG 42 die Anforderungen an eine solide Grundlage, um der österreichischen Landwirtschaft und dem ländlichen Raum in schwierigen Zeiten einen stabilen Rahmen zu geben und ihnen positive Zukunfts­per­spektiven einzuräumen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steinbichler: Das erfüllt es ja nicht!)

Lassen Sie mich aber auch auf die aktuelle Debatte zu den kurzfristig notwendigen Entlastungsmaßnahmen für die heimische Landwirtschaft angesichts der dramatischen Einkommensentwicklung eingehen! Es ist ja in der Debatte wiederholt auf den Rabatt bei den Sozialversicherungsbeiträgen für das letzte Quartal 2016 eingegangen worden.

Nach langen Verhandlungen hat die österreichische Bundesregierung gestern Einver­nehmen über eine Regierungsvorlage des Sozialministers für eine tatsächliche Erstat­tung der Sozialversicherungsbeiträge für das letzte Quartal 2016 erzielt. Ich habe diesen Beschluss, der allerdings eine Differenzierung mit einer Bemessungsgrundlage ab 2 350 € vorsieht, im Sinne eines Gesamtkompromisses mitgetragen, möchte aber nicht verhehlen, dass es nicht dem entspricht, was wir gefordert haben; wir wollten eine Unterstützung für alle, einen fairen Ausgleich für alle betroffenen Betriebe, eben zugunsten aller Bauern, die diese Erstattung bekommen sollen. (Abg. Steinbichler: Versprochen!)

Ich habe, wie gesagt, diesen Kompromiss in der Bundesregierung mitgetragen, weil wir damit auch die Grundlage für die parlamentarischen Verhandlungen hier haben. Ich möchte nicht verhehlen, dass ich mit diesem Kompromiss nicht hundertprozentig zufrieden war, so wie das auch angesprochen wurde. Natürlich gilt es jetzt, wie es von den bäuerlichen Vertretern angesprochen wurde, im Sinne eines gelebten lebendigen Parlamentarismus diese Regierungsvorlage weiterzuentwickeln und zu verbessern, um tatsächlich einen fairen Ausgleich umzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin guten Mutes, dass es – es hat ja auch von verschiedenen Vertretern der Abge­ordneten der Oppositionsparteien entsprechende Aussagen gegeben – möglich sein


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