Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 353

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Da kenne ich mich jetzt aber wirklich nicht mehr aus, Herr Minister! Sie sagen, das war erfolgreich. Ihre ÖVP-Mandatare sagen, diese Einigung passt nicht. Wir von der FPÖ sagen – das hat Kollege Jannach als Erstredner festgehalten –, diese Einigung passt nicht, weil viele Bäuerinnen und Bauern, eben der Mittelbau, unter die Räder kommen.

Also einigt euch in der Regierung! Wenn ihr jemanden braucht, um eine vernünftige Regelung für den ländlichen Raum, für alle Bäuerinnen und Bauern zuwege zu brin­gen: Unsere Unterstützung habt ihr. Bringt den Antrag ein, liebe ÖVP-Mandatare, dass auch der Mittelstand bei den Bäuerinnen und Bauern unterstützt werden kann!

Wir werden dem zustimmen. Machen wir einmal die Nagelprobe für den ländlichen Raum! Machen wir die Nagelprobe für unsere Bauern, dann werden wir sehen, was hier im Hohen Haus folgt: ob das nicht nur heiße Luft ist, was heute hier und immer wieder gesprochen wird, sondern ob auch effektiv etwas erreicht wird! Wir von der Freiheitlichen Partei sind bereit dazu. (Beifall bei der FPÖ.)

16.26


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter hat sich als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


16.26.50

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte zu beiden Vorlagen, zur UG 42 und zur UG 43, Stellung nehmen.

Ich bedanke mich zunächst bei den Vertretern der Opposition für die – einigermaßen verhaltenen – Lobpreisungen des vorliegenden Haushalts. Sie haben ja im Prinzip die Debatte wiederholt, die wir schon im Budgetausschuss hatten. Sehr viel Neues ist heute in dieser Plenardebatte nicht wirklich zum Vorschein gekommen.

Nun: Der Bundesvoranschlag für die UG 42 folgt dem Konsolidierungskurs. Mit 2,14 Milliarden € sind wir 3 Millionen € über dem Budgetvorschlag für dieses Jahr – eine geringe Anhebung, eine geringe Steigerung ist also möglich gewesen.

Die Schwerpunkte im Landwirtschafts-, Wasserwirtschafts- und Forstwirtschaftsteil des Bundesvoranschlags sind die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes, die Unterstützung der flächendeckenden Landwirtschaft, der Schutz vor Naturgefahren, die Sicherung der Wasserressourcen, die Stärkung der Waldbewirtschaftung und die Aus- und Weiterbildung.

Im Bereich der Landwirtschaft geht es im Wesentlichen um die Umsetzung der GAP-Reform, die sich in den Zahlen niedergeschlagen hat, und um den Ausbau sowie die Weiterentwicklung des Programms für die ländliche Entwicklung.

An EU-Mitteln sind für 2017 1,3 Milliarden € dotiert. Die Schwerpunkte in der ländlichen Entwicklung liegen insbesondere in der Weiterentwicklung des Biolandbaus, den Agrarumweltprogrammen, natürlich in den benachteiligten Gebieten, insbesondere die Ausgleichszulage in den Berggebieten, sowie in investiven Maßnahmen. Wir haben insgesamt ein Programm für die ländliche Entwicklung in Höhe von 1,1 Milliarden €, wobei im Bundesvoranschlag 850 Millionen € Bundes- und EU-Mittel dotiert sind. Die respektiven Ländermittel sind in den Landeshaushalten dotiert.

Im Bereich der Marktordnungsmaßnahmen, also der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik geht es insbesondere um die Direktzahlungen, die mit 693 Millionen € dotiert sind – das ist im Wesentlichen die einheitliche Betriebsprämie –, 6 Millionen € sind für Milcherzeuger vorgesehen, insbesondere auch für die freiwillige Milch­liefer­rück­nahmeaktion.

 


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