betreffend sofortige Beendigung der Zweckentfremdung der Mittel des Familienlastenausgleichsfonds! – UG 25
eingebracht in der 154. Sitzung des Nationalrates am 23. November 2016 im Zuge der Debatte zu TOP 4: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 - BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.)
Seit Jahren werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds mehr als eine Mrd Euro jährlich an verschiedenen Beiträgen geleistet, die nur bedingt oder „in keiner Weise mehr mit dem Konzept des Ausgleichs für unterhaltsbezogene finanzielle Lasten verbunden sind“ (Anm.: siehe S. 15 f Broschüre 30 Jahre Familienministerium).
Dabei geht es unter anderem um Beiträge zur Schüler/Studenten Unfallversicherung; Pensionsbeiträge für Wahl und Pflegekinder oder um Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten, für Pflegepersonen von Behinderten, Wochengeld.
Die diesbezüglichen Budgetzahlen stellen sich wie folgt dar:
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2012 Erfolg |
2013 Erfolg |
2014 Erfolg |
2015 Erfolg |
2016 BVA |
2017 BVA |
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1,186 |
1,236 |
1,369 |
1,284 |
1,350 |
1,365 |
Anm.: Beträge in Mrd Euro
Die Verringerung des Anteils der Kostentragung durch den FLAF für nicht oder nur teilweise familienrelevante Leistungen haben sich SPÖ und ÖVP bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode zum Ziel gesetzt. So war schon im Teilheft UG 25 des Bundesvoranschlages 2013 in diesem Zusammenhang als eine „wesentliche Maßnahme“ angekündigt:
„Verhandlungen mit den anderen Ressorts über die Verminderung der Bereitstellung von Mitteln für die Finanzierung von bedingt bzw. teilweise familienrelevanten Leistungen durch den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (FLAF)“
Exakt die identen Inhalte waren auch in den Teilheften der Budgets für die Jahre 2014 und 2015 aber auch 2016 und 2017 enthalten, entsprechende angekündigte Verhandlungen sind jedoch – wie die oben dargelegten Zahlen zeigen - bis dato noch nicht von Erfolg gekrönt.
Genau das Gegenteil ist der Fall!
Mit dem BVA 2017 erhöhen sich die nicht oder nur sehr bedingt familienrelevanten Leistungen sogar auf nunmehr 1,365 Mrd Euro.
Setzt man nun diese „zweckentfremdeten“ Leistungen aus dem FLAF in Relation zu den seitens der Dienstgeber jährlich zu leistenden Zahlungen an den FLAF, so zeigt sich, dass in etwa jeder fünfte Euro dieser Beiträge an der ursprünglichen Intention des FLAF vorbeigeschleust wird.
Univ.-Prof. Wolfgang Mazal bringt die diesbezügliche Problematik auf den Punkt, wenn er feststellt:
„Politisch war die Einführung des Dienstgeberbeitrags mit dem Ausgleich der unterhaltsspezifischen Last legitimiert. Die Bereitschaft, eine Abgabe im Interesse der
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