Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 367

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Familienförderung zu akzeptieren ist so gesehen politisch mit der Bereitschaft ver­knüpft, zum unterhaltsspezifischen Lastenausgleich beizutragen;

Wenn Leistungen des FLAF auch anderen Zwecken dienen, findet eine schleichende Verfremdung statt und wird der FLAF politisch zu einem allgemeinen „Puffer für Finanzpolitik“, als den ihn Badelt bezeichnet hat.“

Quelle: „Meilensteine der österreichischen Familien- und Jugendpolitik 1984 bis 2014“ in Broschüre „30 Jahre für Familien und Jugend“

Anstatt – wie seit Jahren versprochen – endlich die „Quersubventionierung“ über den FLAF von Bereichen, die in die Zuständigkeit anderer Ressorts fallen, endlich zu beenden, hat sich mit Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2016 die Einnahmen­situation des FLAF durch eine Senkung der Dienstgeberbeiträge verschlechtert, wie die Zahlen des vorliegenden Budgets untermauern.

Durch die anhaltende Quersubventionierung zweckfremder Maßnahmen durch den FLAF sowie durch eine zeitgleiche Verschlechterung der Einnahmensituation des FLAF werden die Familien auf lange Sicht zu doppelten Verlierern und wird die Ent­schuldung des FLAF auf die lange Bank geschoben.

Damit rücken auch Maßnahmen, wie eine gesetzlich verankerte jährliche Valorisierung der Familienleistungen, in weite Ferne.

Die unterfertigten Abgeordneten sind sich der Bedeutung einer dringenden Entlastung der heimischen Wirtschaft unter anderem durch eine Senkung der Lohnnebenkosten bewusst, eine solche darf jedoch nicht auf dem Rücken der Familien ausgetragen werden.

Aus diesem Grund ist es unumgänglich, den Familien endlich jene mittlerweile 1,365 Mrd. Euro, die seit Jahren den Familien durch Zweckentfremdung vorenthalten werden, „zurückzugeben“!

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Familien und Jugend wird aufgefordert, mit den jeweils zuständigen Bundesministern in Verhandlungen zu treten, um spätestens ab dem Budget für das Jahr 2018 sicherzustellen, dass die Mittel des Familienlasten­aus­gleichs­fonds wieder zur Gänze dem Zweck der Finanzierung von familienrelevanten Leistungen zur Verfügung stehen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Carmen Schimanek und weiterer Abgeord­neter betreffend volle Pensionsanrechnung von vier Jahren Kindererziehungszeit für jedes Kind – UG 25

eingebracht in der 154. Sitzung des Nationalrates am 23. November 2016 im Zuge der Debatte zu TOP 4: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 - BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.)

 


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