die eine nachhaltige finanzielle Absicherung der daraus bezahlten tatsächlich familienrelevanten Leistungen ermöglichen.
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Was wir uns wünschen, ist nichts anderes, als dass das Ministerium innerhalb des nächsten halben Jahres vorlegt, wie es einer massiven Neuverschuldung entgegentritt, die es zugegebenermaßen nicht selbst verschuldet hat, aber wofür es jetzt die Verantwortung trägt. Ich glaube, das ist das Mindeste, was man von einem solchen Ministerium erwarten kann.
Zu den zwei weiteren Punkten, die ich auch unbedingt ansprechen möchte, gehört, dass wir auf der einen Seite in allen Bundesländern sehr intensiv in den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen investiert haben, mehr in die Anzahl der Plätze als in die Qualität. Allerdings ist es extrem spannend: Wir haben viel mehr Geld als in der Vergangenheit in die Hand genommen, haben viel mehr Angebote in allen Bundesländern geschaffen, und trotzdem geht seit Jahr und Tag die Vollerwerbstätigkeit von Müttern zurück.
Ich habe mir das im Detail angeschaut: Im Jahr 2004 waren Mütter, die in Partnerschaft gelebt haben, zu 23,2 Prozent vollzeitbeschäftigt, im Jahr 2015 sind es nur noch 16,4 Prozent. Ein Drittel weniger ist also voll erwerbstätig beschäftigt als vor unserer Ausbauinitiative, für die wir viel Geld in die Hand genommen haben. Das sind Mütter, die in einer Partnerschaft leben. Bei den Alleinerziehenden ist es tatsächlich noch spannender: Da waren es vor der Ausbauinitiative 36,4 Prozent, die voll erwerbstätig waren. Jetzt, nach dieser Ausbauinitiative, sind es nur noch 21,6 Prozent. Das bedeutet, je mehr wir derzeit ausbauen, desto weniger Mütter in Partnerschaft wie auch jene, die alleinerziehend sind, sind in Vollerwerbstätigkeit. Ich bin für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze – bitte, das nicht falsch zu verstehen –, aber irgendetwas läuft in diesem Land falsch, wenn das konträr zu dem Ziel, das sich das Ministerium gesetzt hat, nämlich Beruf und Familie zu vereinbaren, verläuft.
Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen, der ebenfalls von medialer Relevanz und deutlich weniger von Budgetrelevanz ist: VorrednerInnen haben das Thema angesprochen, nämlich dass wir Familienbeihilfe an Kinder ausbezahlen, die keine Wohnadresse in Österreich haben. Es geht konkret um knapp 24 500 Kinder in den EU-Mitgliedstaaten, deren Eltern, die Mutter beziehungsweise der Vater, in Österreich arbeiten, die aber selbst nicht in Österreich leben.
Es ist der Grundgedanke nachvollziehbar, dass wenn man in Bulgarien oder Rumänien deutlich geringere Kaufkraft beziehungsweise Lebenserhaltungskosten hat, dort auch geringere Familienbeihilfe ausschüttet. Es sind allerdings mehrere Punkte unbeantwortet, nämlich a) in welcher Form das europarechtlich umsetzbar ist, b) welche zusätzlichen Verwaltungskosten das für uns verursacht und c) welche Mehrkosten es verursacht. Es gibt Staaten innerhalb der Europäischen Union, die mehr Gelder ausschütten. Es könnte uns also am Ende des Tages auch passieren, dass wir einigen deutlich mehr als bisher zahlen müssen. All diese Antworten sind nicht gegeben. All jene, die sich bisher in den Medien gemeldet haben, haben das für eine billige Schlagzeile gemacht und nicht, weil sie eine konkrete Lösung im Kopf haben.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
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