Entschließungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einschränkung der rückwirkenden Auszahlung von Familienbeihilfe
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Familie und Jugend, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Einschränkung der rückwirkenden Auszahlung der Familienbeihilfe vorsieht.“
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Nicht das Auszahlen der Familienbeihilfe im Ausland kostet 250 Millionen € jährlich, sondern dass wir bis zu fünf Jahre rückwirkend auszahlen. Unseren Berechnungen nach läge die Summe ohne die rückwirkende Auszahlung bei knapp 70 Millionen €, also einem Drittel der Ausgaben, die wir derzeit haben. Ganz konkrete Lösungen wünsche ich mir diesbezüglich von der Ministerin und Reformen anstatt billiger Schlagzeilen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
17.33
Präsident Karlheinz Kopf: Die eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kollegin und Kollegen
betreffend verbindlicher Zeitplan für die Entschuldung des Familienlastenausgleichsfonds
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 - BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.) - Untergliederung 25 - Familie & Jugend
Die Finanzierbarkeit familienpolitischer Leistungen hängt stets mit der budgetären Situation des Familienlastenausgleichsfonds zusammen. Nachdem in den letzten Jahren versucht wurde den Schuldenstand zu reduzieren, hat sich die Regierung mit dem Budgetbegleitgesetz 2016 dazu entschieden, diesen Entschulungspfad zu verlassen und den Familienlastenausgleichsfonds weiter zu belasten. Die Senkung des Dienstgeberbeitrages die für diese Verschuldung verantwortlich war, ist zu begrüßen, allerdings hätte diese finanzielle Belastung dazu dienen sollen, dringend nötige Reformschritte in der österreichischen Familienpolitik anzugehen. Dies wird bisher allerdings unterlassen, auf Kosten des Familienlastenausgleichsfonds:
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