Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 375

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einschrän­kung der rückwirkenden Auszahlung von Familienbeihilfe

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Familie und Jugend, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Ein­schrän­kung der rückwirkenden Auszahlung der Familienbeihilfe vorsieht.“

*****

Nicht das Auszahlen der Familienbeihilfe im Ausland kostet 250 Millionen € jährlich, sondern dass wir bis zu fünf Jahre rückwirkend auszahlen. Unseren Berechnungen nach läge die Summe ohne die rückwirkende Auszahlung bei knapp 70 Millionen €, also einem Drittel der Ausgaben, die wir derzeit haben. Ganz konkrete Lösungen wünsche ich mir diesbezüglich von der Ministerin und Reformen anstatt billiger Schlag­zeilen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

17.33


Präsident Karlheinz Kopf: Die eingebrachten Entschließungsanträge sind aus­reichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kollegin und Kollegen

betreffend verbindlicher Zeitplan für die Entschuldung des Familienlastenaus­gleichs­fonds

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 - BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.) - Untergliederung 25 - Familie & Jugend

Die Finanzierbarkeit familienpolitischer Leistungen hängt stets mit der budgetären Situation des Familienlastenausgleichsfonds zusammen. Nachdem in den letzten Jahren versucht wurde den Schuldenstand zu reduzieren, hat sich die Regierung mit dem Budgetbegleitgesetz 2016 dazu entschieden, diesen Entschulungspfad zu verlas­sen und den Familienlastenausgleichsfonds weiter zu belasten. Die Senkung des Dienstgeberbeitrages die für diese Verschuldung verantwortlich war, ist zu begrüßen, allerdings hätte diese finanzielle Belastung dazu dienen sollen, dringend nötige Re­form­schritte in der österreichischen Familienpolitik anzugehen. Dies wird bisher aller­dings unterlassen, auf Kosten des Familienlastenausgleichsfonds:

 

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