Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 376

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Die Verschuldung des FLAF wird auch über 2018 hinaus weiter anwachsen. Gegen­konzepte fehlen bisher, könnten aber im Rahmen einer eingesetzten Reformgruppe entwickelt werden. Die Ergebnisse dieser Reformgruppe sollen im Familienausschuss jedenfalls besprochen werden, allerdings dürfen die Ergebnisse dieser Bestands­aufnahme des FLAF nicht ohne politische Folgen bleiben.

Um tatsächlich eine Reduktion des DG-Beitrages zum FLAF und damit eine umfas­sende LNK-Senkung zu ermöglichen, wäre ein relativ starker Umbau des Leistungs­kataloges des FLAF nötig gewesen. Aus dem FLAF wird nämlich gegenwärtig eine Vielzahl an Leistungen finanziert, die in erster Linie nicht als familienpolitische Leis­tungen zu klassifizieren sind. Eine ambitionierte Reform des FLAF würde auf diese Entwicklungsmöglichkeiten Rücksicht nehmen.

Eine umfangreiche Übersicht über Handlungsspielräume und mögliche Reform­op­tionen bietet ein Working Paper des Finanzministeriums aus dem Jahr 2010: (https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-WP_5_2010-Der_Familienlastenausgleichsfond_FLAF.pdf?4xf6eo) - von diesem Papier wird sich auch das gegenwärtig in Ausarbeitung befindliche Papier nicht diametral unterschei­den, da sich die Herausforderungen des FLAF seit 2010 kaum geändert haben.

Gerade dort wird deutlich hervorgehoben, dass die wesentliche Möglichkeit zu einer Lohnnebenkostensenkung über den FLAF durch eine Umgestaltung der Finanzierung von familienfremden Leistungen ist. Nur wenn man über solche Umschichtungen auch diskutiert und diese auch ankündigt, wäre eine Diskussion über eine LNK-Senkung im FLAF möglich.

Eine Umgestaltung der Finanzierung scheint auch aus einer finanzwissenschaftlichen Perspektive sinnvoll. Denn gegenwärtig werden aus dem FLAF Maßnahmen finanziert für die das Familienministerium keine Steuerungskompetenz hat, und der FLAF somit nur als Finanzierungsquelle gesehen wird. Ein wesentliches Ziel einer modernen Budgetpolitik muss es sein, dass die Finanzierungs- und Ausgabenverantwortung in allen Bereichen größtmöglich zusammenfallen. Dies ist beim Großteil der Leistungen aus dem FLAF nicht der Fall.

Zusätzlich stellt sich die Frage, weshalb mit Lohnnebenkosten – also direkten, sozial­versicherungsähnlichen Beiträgen für Verdienste aus unselbstständiger Arbeit – Maß­nahmen finanziert werden, die nicht nur von unselbstständig Erwerbstätigen, sondern allgemein in Anspruch genommen werden bzw. verteilt werden, unabhängig vom Erwerbsstatus der Leistungsbezieher_innen. Dadurch fällt wiederum die Gruppe der Kostenverursacher und jener, die entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen, auseinander. Dies ist insbesondere bei den familienfremden Leistungen der Fall.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Juli 2017 einen verbindlichen Zeitplan für die Entschuldung des Familienlastenausgleichsfonds vorzulegen. Mit diesem Zeitplan sollen auch entsprechende Strukturmaßnahmen innerhalb des Fonds verbunden sein,


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