Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 377

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die eine nachhaltige finanzielle Absicherung der daraus bezahlten tatsächlich familien­relevanten Leistungen ermöglicht."

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kollegin und Kollegen

betreffend Einschränkung der rückwirkenden Auszahlung von Familienbeihilfe

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 - BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.) - Untergliederung 25 - Familie & Jugend

Die ÖVP-Minister_innen Karamsin, Kurz und Schelling versuchen einen neuerlichen Anlauf um Zahlungen von Familienbeihilfe ins EU-Ausland einzudämmen. Dabei drängen sie bei der EU-Kommission auf eine Lösung. Der Grund dafür sind die immer weiter steigenden Ausgaben für Familienbeihilfe an im Ausland lebende Kinder. Diese Ausgaben stiegen in den letzten Jahren von 192 Millionen Euro im Jahr 2013 auf knapp 250 Millionen Euro im Jahr 2015 an.

Im Februar erläuterte Außenminister Kurz auch Teilaspekte, warum diese Zahlungen so hoch seien: "Im Jahr 2014 überwies Österreich 233 Millionen Euro an Familien­bei­hilfe für 24.500 im Ausland lebende Kinder von in Österreich aufhältigen EU-Ausl­än­dern. Das sind im Schnitt 760 Euro pro Kind und Monat. Dieser hohe Betrag kommt zustan­de, da die Familienbeihilfe teilweise auch rückwirkend für mehrere Jahre ausge­zahlt wird." (Quelle: http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/politik/sn/artikel/kurz-will-familienbeihilfe-fuer-eu-auslaender-reduzieren/)

Diese durchschnittlichen monatlichen Zahlungen sind dementsprechend auf rückwir­kende Zahlungen von bis zu fünf Jahren zurückzuführen. Diese rückwirkenden Zahlun­gen von bis zu fünf Jahren sind auf eine Gesetzesänderung im Jahr 1991 zurückzu­führen, um Härtefälle zu vermeiden. Allerdings hat sich die Arbeitswelt seitdem be­trächt­lich geändert, sodass diese rückwirkenden Zahlungen in vielfacher Hinsicht kritisch zu hinterfragen sind. Insbesondere ist eine so weitreichende Möglichkeit zur rückwirkenden Auszahlung auch aufgrund der antragslosen Familienbeihilfe und anderer Verwaltungsinnovationen nicht mehr nachvollziehbar.

Dass ein Großteil der Ausgaben für im EU-Ausland lebende Kinder rückwirkend aus­bezahlt wird ergibt sich auch durch eine einfach Hochrechnung der ausbezahlten Familienbeihilfe: Wenn 2015 an rund 25.000 im Ausland lebende Kinder Familien­beihilfe bezahlt wurde, ergibt eine Schätzung für die für ein Kalenderjahr anfallenden Kosten Ausgaben von 50-60 Millionen Euro. Damit zeigt sich dass ein Großteil der Ausgaben auf rückwirkende Auszahlungen auf die hohen und steigenden Ausgaben für Familienbeihilfe zurückzuführen ist. Ein Thema scheint die Einschränkung der rückwirkenden Auszahlung allerdings nicht zu sein, was auch die Anfragebeantwortung 9195/AB XXV. GP der Anfrage 9611/J XXV.GP aufzeigt. Allerdings führen die ver­schiedenen Anfragebeantwortungen zu keinem eindeutigen Bild. Die Zahlen unter­scheiden sich und lassen keine ordentliche Debatte zu.

Jedenfalls zeigt sich aber, dass es Möglichkeiten in der österreichischen Gesetz­gebung gibt, das Problem einfach gesetzlich zu regeln, ohne dass dabei im Inland geborene Kinder (aufgrund der antragslosen Familienbeihilfe) benachteiligt werden würden. Gerade vor diesem Hintergrund ist fraglich weshalb sich die Bundesregierung


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