Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 444

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Entwicklung sowohl der Gesellschaft als auch der Wirtschaft sind. Die Frage ist: Wie wird das vorliegende Budget den generellen Herausforderungen gerecht? Das betrifft nicht nur diese Untergliederung, sondern auch andere, die wir in der Folge auch dis­kutieren werden. Wie wird es einerseits dem Faktum, dass Österreich inzwischen beim Innovation Leader Contest auf Platz zehn liegt, gerecht? Wie werden andererseits Österreich und der Wissensstandort Österreich den internationalen Dynamiken und Herausforderungen generell gerecht?

Obwohl es in diesem Budget mit Sicherheit verschiedene Bemühungen gibt, sagen die Zahlen etwas anderes. Wenn es ganz konkret um die Universitäten, um die Studie­renden geht, dann braucht man lediglich die Zahlen von Österreich, der Schweiz und Bayern zu vergleichen. In der Schweiz werden pro Studierendem 50 000 € ausge­geben, die Nachbarn in Bayern geben 26 000 € aus, in Österreich liegt der Wert gerade einmal bei 12 000 €. Das ist ein enormer Unterschied, was die Ressourcen für die Studierenden betrifft. Da wir wissen und es auch immer das Bekenntnis dazu gibt, dass gerade die Naturwissenschaften und die technischen Fächer forciert werden sollen, möchte ich auch die Zahlen für die technischen Universitäten anführen: Bei der ETH Zürich sind es 78 000 €, im Vergleich dazu sind es bei der TU München 33 000 €, in Österreich aber gerade einmal 11 000 €. Meine Damen und Herren, Sie wissen, das sind Faktoren, die selbstverständlich auch die Absolventenzahlen beeinflussen. Da gilt es anzusetzen und die Budgets zu erhöhen.

Betrachten wir generell die budgetäre Entwicklung, von einer Metaebene aus: Sieht man sich die Entwicklung der Anteile der UG 31, 33 und 34, die alle für den For­schungsbereich zuständig sind, an, dann erkennt man, dass dafür für das Jahr 2017 gerade einmal 6,32 Prozent des Gesamtbudgets vorgesehen sind – 6,32 Prozent! Wenn Sie dann die Jahre bis 2020 im Bundesfinanzrahmengesetz betrachten, stellen Sie sogar einen fallenden Anteil fest.

Herr Vizekanzler, das sind die Punkte, die uns Sorgen machen. Das sind die Bereiche, wo ganz konkret angesetzt werden muss.

Wir wissen selbstverständlich auch um die Situation der Einrichtungen, die im Bereich der Grundlagenforschung arbeiten. Es ist jedes Jahr wieder eine Herausforderung, ent­sprechende Budgets zusammenzubringen. Es ist schwierig, wenn man nicht mit Pla­nungs- und Rechtssicherheit rechnen kann. Die Universitäten haben es mit den Leistungs­vereinbarungen ein Stück besser, aber noch immer ist dieses Problem nicht gelöst.

Daher denken wir, dass es dringend notwendig ist, ein Forschungsfinanzierungsgesetz zu installieren. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forschungsfinanzierungsgesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest einen Entwurf für ein Forschungsfinanzierungsgesetz vorzulegen.“

*****

Wenn Sie daran interessiert sind, dass sich die Forschung, die Wissenschaft, die Uni­versitäten gut weiterentwickeln, dann ersuche ich Sie, dies heute auch entsprechend zu unterstützen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gamon.)

10.05

 


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