Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 445

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

betreffend Forschungsfinanzierungsgesetz

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungsvorlage (1260 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschla­ges für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 - BFG 2017) samt Anlagen - UG 31

Begründung

Investitionen in Forschung, Wissenschaft und Innovation sind wesentliche Faktoren für eine zukunftsorientierte wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in Österreich. Vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Zukunftsinvestitionen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts und zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen besonders wichtig. Im März 2011 beschloss die Bundesregierung die Strategie für Forschung, Technologie und Innovation (FTI). In dem Strategiedokument wird bei der Zielsetzung „Forschungsfinanzierung“ die Planungssicherheit für Forschungs-einrichtungen und Universitäten thematisiert:

„Ziele: Forschungsfinanzierung (…) - Den AkteurInnen im Innovationssystem soll größtmögliche Planungssicherheit garantiert werden.

Maßnahmen (…) - Erarbeitung eines Forschungsfinanzierungsgesetzes (…)“ (Bundes­kanzleramt et al (Hrsg.): Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation, Wien 2011, S. 46f)

Im aktuellen Arbeitsprogramm der Bundesregierung aus dem Jahr 2013 findet sich unter dem Titel „Stärkung des Forschungsstandorts Österreich und Bürokratieabbau“ das Forschungsfinanzierungsgesetz zur langfristigen Planungssicherheit für For­schungs­einrichtungen und Unternehmen. (S. 31, Arbeitsprogramm der Bundesregie­rung 2013–2018, https://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=53264)

Ein Forschungsfinanzierungsgesetz, das Rechts- und Planungssicherheit schafft, gibt es aber nach wie vor nicht.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest einen Entwurf für ein Forschungsfinanzierungsgesetz vorzulegen.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kucher zu Wort. – Bitte.

 


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