Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 463

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgüte­siegel-Gesetz“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 – BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.) – UG 40

Um die Konkurrenzfähigkeit Österreichs international sicherzustellen, braucht es geziel­ter Maßnahmen, die die Qualität unserer Produkte regeln. Die heimische land­wirt­schaftliche Produktion unterliegt strengsten Kontrollen und Auflagen und ist zusätzlich harter Konkurrenz ausgesetzt. Es darf nicht zur Verwässerung unserer Standards kommen; vielmehr müssen wir jetzt auf heimische Qualität setzen. Damit die Konsumenten aber die heimischen Produkte von den Importprodukten sicher unter­scheiden können, braucht es ein Qualitätsgütesiegel.

Seit 2009 wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gütesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmitteln durch eine Vielzahl von Vermerken, Aufdrucken, Gütesiegeln, Biosiegeln und anderen rechtlich nicht einheitlich geregelten Kennzeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungs­infla­tion ausgeliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmitteln Verwir­rung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und Endverbraucher können nicht 100%ig sichergehen, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stammen, wie und wo sie verarbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist. Die in Österreich kursierenden Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über tatsächliche Qualität und den fairen Preis der angebotenen Produkte.

So sind neben dem AMA-Gütesiegel über 142 weitere „Gütezeichen“ und Eigenmarken in Verkehr, die das AMA-Gütesiegel zu einem unverbindlichen Scheinsiegel degra­dieren. Aus Konsumentensicht ermöglicht aber auch das AMA-Gütesiegel keinen echten Qualitätsvergleich, da nur ein kleiner Teil der in Österreich angebotenen Le­bens­mittel den AMA-Richtlinien folgt.

Dessen ist sich auch der Landwirtschaftsminister bewusst:

„In Österreich gibt es derzeit im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung nur das AMA- Gütesiegel und das AMA-Biozeichen sowie in diesem Bereich auch die Zeichen BOS, SUS und OVUM, welche rechtlich relevant sind. Alle anderen Auslobungen auf Lebensmitteln sind reine Wort-Bildmarken, die keine rechtlich verbindliche Güte­aus­sage treffen. Es gibt kein Instrument, mit dem die AMA die Verwendung von anderen Wort-Bildmarken unterbinden könnte. Die Auslobung unwahrer Angaben ist allenfalls nach patentrechtlichen oder strafrechtlichen Vorschriften zu beurteilen.“ 

Darüber hinaus kann die derzeitige Handhabung des AMA-Gütesiegels ebenso keine Sicherheit für die 100%ige österreichische Herkunft des damit versehenen Lebens­mittels garantieren, was insbesondere auch für Verarbeitungsprodukte gilt. Eine ein­heitliche, verbindliche Kennzeichnung für alle in Österreich angebotenen Lebensmittel muss daher endlich umgesetzt werden.

In der Vergangenheit hat es bereits mehrere Anläufe gegeben, um die Bundesregie­rung zu einer einheitlichen, rechtlich verbindlichen Kennzeichnung von Lebensmitteln zu bewegen. So gab es im November 2009 einen Fünfparteienantrag für eine Reform der Gütezeichenverordnung. Damals forderten die Abgeordneten aller im Parlament


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