Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 464

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vertretenen Parteien die Umsetzung der im Regierungsprogramm von 2010 zwischen SPÖ und ÖVP vereinbarten Reform der Gütezeichenverordnung. Im derzeit aktuellen Regierungsprogramm steht im Kapitel Gesundheit, dass „die Umsetzung einer klaren Herkunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene KonsumentInnen verlässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten“ soll.

Von einer echten Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel kann trotz aller Bemü­hungen und Anläufen leider noch immer nicht die Rede sein. Im Gegenteil, die geheim gehaltenen Verhandlungen um TTIP & CETA lassen Schlimmstes für Konsumenten und heimische Lebensmittelproduzenten erwarten. Die Globalisierung und Industria­lisierung der Lebensmittelproduktion führen zu einer für die Konsumenten nicht mehr nachzuvollziehenden „Reisetätigkeit“ von Lebensmitteln. Denn Lebensmittel haben zu einem großen Teil bereits mehrere tausend Kilometer hinter sich, bevor sie in den österreichischen Supermärkten oftmals mit rot-weiß-roter Fahne zum Verkauf ange­boten werden. Bei Obst und Gemüse ist noch leicht erkennbar, dass etwa Bananen aus Kolumbien, Weintrauben aus der Türkei, Ananas aus Costa Rica, Clementinen aus Spanien, Kiwis aus Neuseeland, Mangos aus Brasilien oder Papayas aus Thailand regelmäßig „mehr von der Welt gesehen haben“ als diejenigen, die sie kaufen und verzehren. Bei Fleischprodukten wird es schon schwieriger, denn die wenigsten Konsumenten wissen, dass Lamm aus Neuseeland, Rindfleisch aus Brasilien und Argentinien, Shrimps und Geflügel aus China oder Fisch (Pangasius) aus dem Mekong-Delta nach tausenden Reisekilometern u.a. als Gefrierware in Österreichs Supermärkten landen. Selbst die Fertigbackmischungen für die vorgebliche Frischware aus dem Supermarktaufbackofen beinhalten zum größten Teil Rohstoffe, die nicht aus Österreich stammen.

Und auch bei so Alltäglichem wie Kartoffeln gibt es negative Beispiele. Im Frühjahr bot eine renommierte österreichische Supermarktkette heurige Kartoffeln aus Ägypten an, obwohl zu diesem Zeitpunkt mit der Sorte „Eferdinger Landl“ ausreichend inländische Kartoffeln höchster Qualität vorhanden waren. Solche Vorgehensweisen führen dazu, dass heimische Ware nicht konkurrenzfähig angeboten werden kann und vernichtet wird oder zu Spottpreisen exportiert wird. Ausländische Ware ist trotz tausender, klimaschädigender Transportkilometer und fehlender Umweltstandards sowie frag­würdiger Produktionsweisen (Kinderarbeit, etc.) in Österreich billiger zu haben als die heimische Qualitätsproduktion. Den österreichischen Konsumenten wird dabei tunlichst verheimlicht, wieviel Klimaschädigung und soziales Leid mit dem Angebot solcher Pro­dukte verursacht wird. Solche Beispiele ließen sich für alle Bereiche der Lebensmittel­produktion fortsetzen.

Wir brauchen daher eine rechtlich verbindliche Regelung, die garantiert, dass auf allen angebotenen Lebensmitteln, wo Österreich drauf steht, auch Österreich drinnen ist. Es muss Schluss sein mit Produkten, die als „österreichisch“ ausgeben werden dürfen, obwohl lediglich die Schlachtung oder die Verarbeitung bzw. die Verpackung in Österreich erfolgt. Österreich braucht ein transparentes Qualitätsgütesiegel-Gesetz für alle in Österreich angebotenen Lebensmittel, das Herkunft, Erzeugungsart, Verarbei­tung, Transport und Lagerung ausweist, um den Konsumenten den fairen Vergleich von Qualität und Preis zu ermöglichen. Nur so kann den österreichischen Kon­su­menten Lebensmittelwahrheit garantiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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