Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 520

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wollen wir erreichen. Diese Forschungsquote ist aber, und das stellt der Rechnungshof sehr klar dar, kein Wirkungsindikator. Mit ihr kann man keine Aussage darüber treffen, ob F&E-Mittel sinnvoll eingesetzt und ob sie tatsächlich auch forschungswirksam werden. Das ist aber genau der Aspekt, der für die internationale Berechnung relevant ist.

Die Frage, ob es wirklich forschungswirksam ist, stellt sich auch bei der For­schungsprämie. Wir hoffen, dass die Evaluierung gut durchgeführt wird und tatsächlich eine Aussage darüber getroffen werden kann, ob die Forschungsprämie forschungs­wirksam ist. Sie haben auch angekündigt, dass Sie eine Evaluierung der Forschungs­finanzierung insgesamt machen wollen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Herr Minister, ich habe aber drei Bitten an Sie, da ich gerne hätte, dass diese Evaluierung nicht so verläuft, wie es bei der Forschungsprämie der Fall war:

Erstens gibt es einen international üblichen Richtwert, der angibt, was solche Evalu­ierungen kosten müssen, damit eine adäquate Aussage getroffen werden kann. Hat man ein sehr großes Programm zu evaluieren, dann muss man logischerweise auch viele verschiedene Themen abdecken – das kostet Geld. Der internationale Richtwert dafür sind 0,5 bis 1 Prozent der Gesamtsumme, das wäre auf jeden Fall aufzuwenden, um zu einem aussagekräftigen Ergebnis zu kommen.

Zweitens muss für die Evaluierung genügend Zeit veranschlagt werden. Das ist bei der Evaluierung der Forschungsprämie leider nicht der Fall gewesen. Diese musste über den Sommer bis, ich glaube, September – das war die Deadline – sehr schnell durch­geführt werden. Das ist nicht unbedingt qualitätsfördernd. Natürlich sollen Evaluie­rungen nicht ewig dauern, keine Frage, aber es soll schon ein angemessener Zeitraum gegeben sein, in dem die Ergebnisse präsentiert werden.

Drittens, und das ist ein ganz wichtiger Punkt, den ich Ihnen mitgeben möchte, braucht es für diese Evaluierung eine öffentliche Ausschreibung. Bei der Evaluierung der Forschungsprämie waren wir unter 100 000 €, damit ist aber die Qualität der Evaluie­rung der Forschungsfinanzierung einfach nicht sichergestellt. Angesichts dieser zer­split­terten Struktur brauchen wir einfach etwas Umfangreicheres. Ich möchte Sie wirklich bitten, sich dahinterzuklemmen, dass diese Evaluierung auch tatsächlich den Standards entspricht.

Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt eingehen: Teil dieser ganzen Auseinan­dersetzung ist immer auch die Frage, in welche Bereiche die jeweilige Finanzierung geht. Wir haben im internationalen Vergleich eine sehr stark ausgeprägte angewandte Forschungsfinanzierung, aber eine sehr schwach ausgeprägte Grundlagenforschungs­finanzierung.

Der FWF hat 200 Millionen € zur Verfügung – gegenwärtig noch weniger, es sind nur 175 Millionen € für 2017. Der Nationalfonds der Schweiz, der das Pendant dazu ist, hat das Vierfache zur Verfügung. Wenn wir uns in Sachen Innovation Leader an der Schweiz orientieren wollen, dann müssen wir auch die Grundlagenforschung ent­sprechend stärker finanzieren.

Als Letztes möchte ich noch einmal den Antrag unterstreichen, den meine Kollegin Ruperta Lichtenecker bereits eingebracht hat: Wir brauchen, um mit dieser Zersplit­terung aufzuhören und – auch für die Forscherinnen und Forscher, die die Projekt­gelder brauchen – alles transparenter und nachvollziehbarer zu machen, ein For­schungsfinanzierungsgesetz. Ich möchte Sie bitten, unserem Antrag hier und heute zuzustimmen, sodass wir es gemeinsam schaffen können, diesen Bereich künftig vernünftig aufzustellen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.03

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite