Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 540

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Schieder, Reinhold Lopatka, Peter Pilz, Walter Rosenkranz, Matthias Strolz, Robert Lugar betreffend keine Waffenexporte in die Türkei

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1260 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 - BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.)

Begründung

Als am 15. Juli 2016 Teile des Militärs gegen das gewählte Parlament und die Regie­rung zu putschen versuchten, standen die Demokratien der EU auf Seite der türki­schen Demokratie. Wir werden nicht vergessen: Zehntausende Bürgerinnen und Bürger gingen in Istanbul, Ankara und viele Städten auf die Straße, um für ihre Demo­kratie einzustehen.

Aber jetzt ist vieles anders: Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung und des Vorgehens gegen die Verantwortlichen des Putschversuchs wurden in den vergan­genen Monaten Demokratie und Rechtsstaat angegriffen und geschwächt. Zehntau­sende Staatsbedienstete, Journalistinnen und Journalistenverhaftet, viele weitere suspendiert. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in vielen kurdischen Gemeinden wurden abgesetzt. Zahllose kritische Medien und private Vereine wurden geschlossen oder verboten.

Zehn Abgeordnete befinden sich gemeinsam mit Journalistinnen und Journalisten und Richterinnen und Richtern in Haft. Öffentliche Aussagen von Vertretern der AKP Regierung lassen eine baldige Einführung der Todesstrafe befürchten.

Zugleich engagiert sich die Türkei militärisch in Syrien und dem Nordirak. Vertreter der türkischen Regierung sprechen bereits von einem großtürkischen Reich, das Städte wie Mossul umfassen soll. Auch innerhalb des türkischen Staatsgebietes wird im Namen der Bekämpfung des Terrorismus gegen die Zivilbevölkerung in kurdisch be­wohn­ten Gebieten vorgegangen.

Die Antragsteller sind daher überzeugt, dass unter diesen Umständen keinerlei Liefe­rungen von Kriegsmaterial, Verteidigungsgütern oder Dual Use-Gütern für militä­rische oder polizeiliche Zwecke in die Türkei aus Österreich erfolgen dürfen. Dazu zählen neben Kriegsmaterial im engeren Sinn insbesondere auch alle sonstigen Schusswaffen wie etwa Scharfschützengewehre, sowie Technologie, Chemikalien und sonstige Güter im Sinne der Anhänge I und IV der EU Dual Use-Verordnung (VO 2016/1969).

Sowohl Österreichs Status als neutraler Staat als auch das Kriegsmaterialgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz schließen die Genehmigung derartiger Exporte aus, wenn im Zielgebiet ein bewaffneter Konflikt herrscht oder auszubrechen droht sowie wenn die Gefahr besteht, dass die gelieferten Waffen zur Unterdrückung von Menschen­rechten verwendet werden und im Falle des AußWG 2011 der begründete Verdacht besteht, dass diese Güter den Konflikt auslösen, verlängern oder verschärfen würden.

Solange nicht ein wirksames Sanktionenregime gegen die Türkei auf internationaler, insbesondere europäischer, Ebene begründet wurde, werden diese Umstände daher durch die zuständigen Bundesminister bei der Behandlung allfälliger Genehmigungs­anträge zu berücksichtigen sein. Die Europäische Union soll geeignete Maßnahmen zur Verteidigung von Rechtsstaat und Demokratie in der Türkei vorbereiten.

 


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