Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 563

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Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 – BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.), Untergliederung 14 – Militärische Angelegen­heiten und Sport, in der 154. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 24. November 2016

Vor 30 Jahren war eines der großen Projekte des Bundesheeres – Zeitsoldaten (ZS) sollten die personelle Lücke im Militär auf Zeit schließen. Aber eben nur auf Zeit. Viele dienten bis zu 15 Jahre - im Vertrauen auf die Republik Österreich als verlässlichen Arbeitsgeber gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen für alle Arbeitnehmer. Dafür hat man allerlei Nachteile wie eine 45-Stunden-Woche, nur zwölfmalige Auszahlung des Solds und auch die Verbuchung der eigenen Arbeit als „Sachaufwand“ (was Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparte) in Kauf genommen. Sie galten als Präsenzdiener. Ca. 16.000 Zeitsoldaten sind im Lauf der Zeit definitiv ins Heer über­nommen worden. Jetzt kommen alle ehemaligen Zeitsoldaten – darunter auch jene, die in die Privatwirtschaft gewechselt sind - in ein Alter, wo man langsam an den Pensions­antritt denkt. Aber dieser liegt in weiter Ferne. Jene Zeilen, die man als Präsenzdiener für die Republik Österreich tätig war, werden nämlich nur in einem beschränkten Ausmaß für das Pensionsalter angerechnet; insgesamt nur 30 Monate alles in allem, unabhängig davon ob Grundwehrdienst, verlängerter GWD, freiwillig verlängerter GWD oder Dienst als Zeitsoldat geleistet wurde.

Die Volksanwaltschaft nahm zur Petition Nr. 87 betreffend Beamten-Dienstrechts­gesetz 1979 – „Pensionszahlung: Aufhebung der Deckelung von dreißig Monaten anrechenbaren Präsenzdienstzeiten“, wie folgt, Stellung:

„Zahlreiche Betroffene wenden sich immer wieder bei Sprechtagen und in schriftlichen Eingaben an die Volksanwaltschaft, um auf die für sie als Zeitsoldaten bestehende Benachteiligung bei der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung bzw. einer vorzeitigen Alterspension im Rahmen der Langzeitversichertenregelung hin­zu­weisen. Jene Monate, die im Präsenzdienst als Zeitsoldat tatsächlich über das Ausmaß von 30 Monaten zurückgelegt wurden, werden sowohl im Bereich der gesetz­lichen Pensionsversicherung als auch im Bereich der öffentlich Bediensteten nicht als Beitragszeiten anerkannt.

Sowohl das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport als auch die Volks­an­waltschaft haben sich bereits wiederholt - leider erfolglos - beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz dafür eingesetzt, dass mehr als 30 Mo­nate für eine vorzeitige Ruhestandsversetzung bzw. Langzeitversicherungs­pension anerkannt werden.

Zuletzt hat die Volksanwaltschaft mit Schreiben vom 23. August 2016 das Sozialressort neuerlich auf die bestehende Problematik hingewiesen und eine Verbesserung hin­sichtlich der Berücksichtigung von Zeiten des Präsenzdienstes für die vorzeitige Ruhe­standsversetzung bzw. Langzeitversicherungspension angeregt.“

Aus der Sicht ehemaliger Zeitsoldaten und fvGWD ist es nach wie vor völlig inakzep­tabel, dass in den Ausgleichfonds der Pensionsversicherungsträger ca. €93 Mio ein­bezahlt wurden und diese Gelder diesem Personenkreis nur in eingeschränkter Weise, nämlich mit einer Deckelung auf dreißig Monate, zugutekommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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