Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 575

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister wird ersucht, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die kalte Progression abschafft. Dabei sind die Steuer-Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 an die Inflation zu kop-peln und künftig per Verordnungsweg einmal jährlich zu erhöhen. Die Verordnung ist spätestens bis 30. Juni eines jeden Kalenderjahres im Bundesgesetzblatt kundzu-machen und gilt für die jeweiligen Tarifstufen ab 1. Jänner des Folgejahres der Kund­machung.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.

 


17.06.03

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da wir jetzt zweieinhalb Tage lang darüber debattiert haben, wie wir unser Geld ausgeben, und fast für jede Untergliederung der Ruf nach mehr Geld laut geworden ist, kommen wir nun zu Ihnen, meine Damen und Herren vor den Bildschirmen, zu den Leistungsträgern, zu den Unternehmern, zu den Arbeitnehmern, zu den Pensionisten, zu den Risikokapitalgebern, aber auch zu den Konsumenten – sprich zu den Steuerzahlern, denn genau die Steuerzahler dürfen die Einnahmenseite dieses Budgets entsprechend stemmen.

Die Einnahmenseite für das Jahr 2017 ist auch von der Steuerreform 2016 geprägt, denn ein Teil davon beginnt erst 2017 richtig zu laufen. Das heißt, die Vorzieheffekte sind weg, jene Teile, die einer entsprechenden Gesetzesänderung in diesem Jahr bedurften, kommen erst jetzt zum Tragen. Wie wirkt sich das aus? – Die Einnahmen sprudeln wieder, die Einnahmen steigen sowohl nominell als auch prozentuell zum BIP. Natürlich trägt auch das Wachstum, das durch die Steuerreform, aber auch durch viele andere Maßnahmen der Regierung endlich einsetzt, einen Teil dazu bei, dass die Steuereinnahmen entsprechend steigen.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss ich unserem Finanzminister meine volle Unterstützung für sein Modell zur Abschaffung der kalten Progression zusagen, denn es ist wichtig, dass alle Leistungsträger von der Abschaffung der kalten Progression profitieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Durch diese Abschaffung leisten wir einen Beitrag dazu, dass unsere Abgabenquote nicht weiter steigt und der internationale Vergleichswert sich nicht verschlechtert, und sie trägt auch dazu bei, dass die Steuerehrlichkeit entsprechend zunimmt, weil man weiß, dass man das hat, was man auch bisher gehabt hat.

Wir haben in den letzten zweieinhalb Tagen nicht nur von den hohen Einnahmen, die wir haben, gehört, sondern wir haben, wie gesagt, auch gehört, was wir ausgegeben haben und ausgeben wollen, und daraus ergibt sich, dass wir einen negativen Saldo haben, was auch schon in der Vergangenheit der Fall war. Somit komme ich auch schon zur UG 58, zu den Finanzierungen.

Hauptnutznießer unserer derzeitigen Niedrigzinspolitik ist der Staat. Trotz der enorm hohen Schulden kommen wir mit lediglich 4,7 Milliarden € an Zinszahlungen aus; ein Minus von 16 Prozent. Nur durch diesen Niedrigzins ist es uns überhaupt möglich, das Budget in dieser Form abzuschließen.

 


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