Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 579

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Ihnen, das verheißt nichts Gutes. Das bedeutet mehr Abhängigkeit der Gemeinden von den Ländern bei den Auszahlungen von Bedarfszuweisungsmitteln. Dagegen würde ich mich, ehrlich gesagt, wehren.

Ein fünfter Punkt: Spending Reviews, das heißt Durchführung von Aufgabenkritik, und Benchmarking sind ja durchaus zu befürworten und zu begrüßen, Herr Finanzminister, da bin ich ganz bei Ihnen. Ankündigungen von Aufgabenkritik habe ich aber schon oft erlebt, und passiert ist nichts.

Sechstens, und das ist aus meiner Sicht ein ganz entscheidender Punkt: Eine strate­gische Reform zur Bewältigung der großen Herausforderungen ist nicht sichtbar, es fehlen Steuerungsreformen. Die Koordination der Instrumente zwischen Bund, Ländern und Gemeinden fehlt diesem Finanzausgleich, der hier vorgelegt wurde, völlig; schließ­lich fehlt auch die Evaluierung.

Daher die Schlussfolgerung: Wir haben trotz eines neuen Finanzausgleichs ein Sys­tem, das die zentralen Schwächen und damit auch die Tendenz zur Verschwendung von öffentlichen Mitteln weitestgehend beibehält. Die Ineffizienzen bleiben erhalten. Das ist leider die traurige Wahrheit. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

17.21


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte. (Abg. Rossmann: Entschließungsantrag, bitte sehr!) – Verzeihung! Der eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Bruno Rossmann, Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

betreffend Ökologisch Umsteuern - Abgaben auf den Faktor Arbeit senken

eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungs­­vorlage (1260 d.B.): Bundes­gesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schla­ges für das Jahr 2017 (Bundesfinanzgesetz 2017 – BFG 2017) samt Anlagen (1338 d.B.) – UG 16

Begründung

Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staaten-gemeinschaft zu einer Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und zu Anstrengungen verpflichtet, eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu er­reichen. Dafür sollen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis spätestens 2050.

Die Ziele des Klimavertrages gilt es in Österreich durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher sowie steuer- und abgabenpolitischer Rahmenbedingungen umzusetzen. Die Zeit drängt. Während CO2-Emissionen EU-weit seit 1990 um 24,4 Prozent zurück­gegangen sind, liegen sie in Österreich immer noch knapp über dem Stand von 1990 (Europäische Umweltagentur, GHG-Emissions in the European Union, Trends and Projections, 2016). Im internationalen Vergleich sind die umweltbezogenen Abgaben zudem besonders niedrig - sie liegen im unteren Drittel. Gleichzeitig liegt Österreich bei


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