den Abgaben auf Arbeit im Spitzenfeld. Um die Ziele des Weltklimaabkommens von Paris zu erreichen und um die zu hohen Abgaben auf den Faktor Arbeit zu senken braucht es eine aufkommensneutrale ökosoziale Steuerreform.
Eine aufkommensneutrale ökosoziale Steuerreform ist die Antwort auf den Klimawandel, die im internationalen Vergleich hohe Steuerbelastung von Arbeits- und Erwerbseinkommen, sowie die hohe Arbeitslosigkeit. Sie ist ein bedeutender Hebel zur Umsteuerung der Wirtschaft und für Verhaltensänderungen der privaten Haushalte und damit ein wichtiger Motor für die Energiewende. Im Gegenzug werden die lohnsummenbezogenen Abgaben für Unternehmen und die SV-Beiträge für die privaten Haushalte gesenkt. Ökologisches Umsteuern generiert auch Wachstum und Beschäftigung - genau das ist derzeit notwendig, um die Wirtschaft anzukurbeln.
Die Ökologisierung des Steuersystems funktioniert wie ein Bonus-Malus-System: Wer viel (fossile) Energie verbraucht, zahlt mehr, wer Energie, Schadstoffe und Ressourcen schont, wird belohnt. Ziel des Grünen Modells für eine Ökosoziale Steuerreform ist ein aufkommensneutrales Umsteuerungsvolumen von rund 4 Milliarden Euro, das in zwei Etappen (Stufe 1: 2018 und Stufe 2: 2021) erreicht werden soll.
Steuern auf Arbeitseinkommen und lohnbezogene Abgaben senken
Wenn Steuern auf Schadstoffe und Energieverschwendung erhöht werden, dann heißt das im Gegenzug natürlich, die Abgaben auf Arbeitseinkommen für private Haushalte und die Lohnnebenkosten für Unternehmen zu senken.
Im Detail sollen die 4 Milliarden Umsteuerungsvolumen wie folgt aufgeteilt:
Rund 2,3 Milliarden Euro (55 Prozent des Aufkommens) fließen an die Haushalte in Form einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge bzw. an Kinder durch eine Steuergutschrift zurück. Die entfallenden Sozialversicherungsbeiträge werden an die Sozialversicherungsträger refundiert. Das ergibt im Endausbau 2021 eine Senkung der SV-Beiträge von 300 Euro pro Erwachsenen sowie eine Steuergutschrift von 150 Euro pro Kind (jeweils pro Jahr).
1,4 Milliarden Euro (35 Prozent des Aufkommens) werden im Endausbau 2021 an die Unternehmen (Industrie, Dienstleistungen, Gewerbe) rückverteilt und dienen der Senkung lohnsummenbezogener Abgaben (zB. Kommunalsteuer).
10 Prozent der Mittel fließen in einen Fonds zum Ausgleich von Härtefällen, insbesondere für PendlerInnen im ländlichen Raum, und in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Einkommensschwache Haushalte werden bevorzugt behandelt.
Schadstoffe und Verschwendung stärker besteuern
Fossile Energie aus Kohle, Öl und Gas sowie andere umweltbelastende Stoffe (CO2-Emissionen) bzw. Tätigkeiten (Straßenverkehr) werden durch Schadstoffsteuern verteuert. Das wird durch folgende Maßnahmen im Verkehrs- und Energiebereich erreicht:
Daher schlagen wir vor:
Angleichung des Dieselsteuersatzes auf den Benzinsteuersatz
Ausweitung der LKW-Maut auf das nachgeordnete Straßennetz
Zuschlag auf die Flugabgabe
Aufhebung der Nova-Befreiung für Fiskal LKW
Energieabgabe - Elektrizität (Erhöhung in Stufe 1 und 2 um jeweils 1 Cent/kWh unter Beibehaltung der Rückvergütungsregelung für energieintensive Unternehmen)
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