Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 593

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Begründung:

Die Abänderungen der Regierungsvorlage 1283 der Beilagen in der Fassung des Aus­schussberichtes (1337 d.B.) berücksichtigen die Abänderungen der Regierungsvorlage zum Bundesfinanzgesetz 2017 (zusätzliche Ermächtigungen zur Mittelverwendungs­überschreitung hinsichtlich der UG 20, 21, 24, 31, 33, 40 und 44), welche im Zuge der parlamentarischen Beratung in 2. Lesung vorgenommen worden sind.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2017 samt Anlagen (1260 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (1338 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

1. In Artikel VI wird am Ende der Z 3 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende neue Ziffer 4 lit a) bis k) angefügt:

„4 a) bei den Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 20.01.02 im Zusammenhang mit der Ausbildungsgarantie bis 25 bis zu einem Betrag in Höhe von 37 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;

b) bei der Budgetposition 21.01.03.7660.964 für Fördermaßnahmen des Vereins für Konsumenteninformation von 2 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungs­haushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;

c) bei den Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 21.02.02 im Zusammenhang mit der Hospiz- und Palliativversorgung bis zu einem Betrag von 6 Millionen Euro, wenn die Bedeckung jeweils im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;

d) bei den Budgetpositionen der Voranschlagsstellen 24.02.02 und 24.02.03 im Zusammenhang mit der Selbstträgerschaft bis zu einem Betrag von 25,960 Millionen Euro sowie dem Spitalskostenbeitrag für Kinder und Jugendliche bis zu einem Betrag von 7 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kredit­operationen sichergestellt ist;

e) bei den Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 24.04.01 für Zahlungen im Zusam­menhang mit Frauenangelegenheiten und Gleichstellung bis zu einem Betrag von 0,500 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditope­rationen sichergestellt ist;

f) bei der Budgetposition 31.01.01.00.7270.900 im Zusammenhang mit Zahlungen bis zu einem Betrag bis zu einem Betrag von 2,140 Millionen Euro für die Einrichtung einer Planungswerkstatt im Rahmen der Open Innovation Strategie Österreichs, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;

g) bei der Budgetposition 31.02.01.00.7348.900 im Zusammenhang mit Zahlungen für die Entwicklung eines Quantencomputer-Demonstrators, bis zu einem Betrag von 1,500 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditope­rationen sichergestellt ist;

h) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 33.01.02 Innovation, Technolo­gie­transfer im Zusammenhang mit Zahlungen für den anwendungsorientierten Teil der


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