Entwicklung eines Quantencomputer-Demonstrators bis zu einem Betrag von 1,500 Millionen Euro sowie bis zu einem Betrag von 0,900 Millionen Euro für ein Translational Research Center, wenn die Bedeckung jeweils im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
i) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 33.01.03 im Zusammenhang mit Zahlungen für den Forschungsbeteiligungsfonds (Spin-off-Beteiligungsfonds) bis zu einem Betrag von 10 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
j) bei allen Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 40.01.03 für die Personal- und Sachausgaben der Bundeswettbewerbsbehörde bis zu einem Betrag von 2 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist;
k) bei den Budgetpositionen der Voranschlagsstelle 44.01.04 aufgrund des Finanzausgleichgesetzes 2017 bis zu einem Betrag von 443,424 Millionen Euro, wenn die Bedeckung im Finanzierungshaushalt durch Kreditoperationen sichergestellt ist.“
2.. In der der Anlage I lauten die Beträge in den Spalten „Obergrenze BFRG“ in den Untergliederungen 20, 21, 24, 31, 33, 40 und 44 jeweils wie folgt:
„Unter-gliederung |
Bezeichnung |
Obergrenze BFRG |
20 |
Auszahlungen fix |
2.081,042 |
|
Auszahlungen variabel |
6.590,500 |
|
Summe Auszahlungen |
8.671,542 |
|
|
|
21 |
Auszahlungen fix |
3.129,744 |
|
Summe Auszahlungen |
3.129,744 |
|
|
|
24 |
Auszahlungen fix |
461,200 |
|
Auszahlungen variabel |
635,408 |
|
Summe Auszahlungen |
1.096,608 |
|
|
|
31 |
Auszahlungen fix |
4.323,608 |
|
Summe Auszahlungen |
4.323,608 |
|
|
|
33 |
Auszahlungen fix |
117,091 |
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