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Summe Auszahlungen |
117,091 |
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40 |
Auszahlungen fix |
359,132 |
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Summe Auszahlungen |
359,132 |
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44 |
Auszahlungen fix |
556,070 |
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Auszahlungen variabel |
849,558“ |
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Summe Auszahlungen |
1.405,628 |
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Begründung:
Zu Ziffer 1:
Zu lit.a):
Zur Reduktion der Jugendarbeitslosigkeit hat sich der Ministerrat am 25.10.2016 (MRV 18/13) darauf verständigt, ab 1.1.2017 die Ausbildungsgarantie bis 25 für arbeitslose junge Erwachsene, die bereits länger als vier Monate nicht durch das AMS vermittelt werden konnten, einzuführen. Damit werden für die Zielgruppe der unqualifizierten 19 – 24jährigen Arbeitslosen zusätzliche attraktive Nachqualifizierungsangebote (z.B. Lehre für Erwachsene, Facharbeiterintensivausbildung) und Beihilfen zur Ausbildung im Betrieb (z.B. AQUA arbeitsplatznahe Qualifizierung) geschaffen. Die Maßnahme wird auf zwei Jahre befristet.
Zu lit b)
Zusätzliche Budgetmittel werden für eine nachhaltige Konsumentenpolitik bereitgestellt, insbesondere um im VKI die für eine effektive und effiziente Aufgabenerfüllung erforderlichen geeigneten personellen Ressourcen und Infrastruktur zu erhalten.
Zu lit. c):
Als Ergebnis der Finanzausgleichsverhandlungen wurde festgelegt, dass ab dem Jahr 2017 für die Erweiterung der Angebote der Hospiz- und Palliativbetreuung zusätzlich 18 Millionen Euro jährlich zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag wird zu je einem Drittel von Bund, Ländern und den Trägern der Sozialversicherung aufgebracht.
Zu lit.d):
Die Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit der Selbstträgerschaft erfolgen seit Juni 2008. Einige Länder (insb. Niederösterreich und Wien) und Gemeinden haben diese Zahlungen für gemeinnützige Krankenanstalten bisher im Rahmen der Ertragsanteile, alle übrigen Gebietskörperschaften und sonstige Rechtsträger von Kranken-
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