Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 596

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anstalten im Wege des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen erhalten. Ab 2017 sollen alle Zahlungen für gemeinnützige Krankenanstalten im Wege des Bun­desministeriums für Gesundheit und Frauen erfolgen, was eine Aufstockung dieser Mittel um 25,960 Millionen Euro im Jahr 2017 erforderlich macht.

Der im Finanzausgleich vereinbarte Entfall des Spitalskostenbeitrags für Kinder und Jugendliche führt zu Mindereinzahlungen bei Krankenanstalten. Es wurde vereinbart, dass dieser Einnahmenentfall zu je einem Drittel vom Bund, den Ländern und der Sozialversicherung getragen wird.

Zu lit.e):

Wie im aktuellen Regierungsprogramm vereinbart, ist die Finanzierung der Gewalt­schutzzentren und der Interventionsstellen sicherzustellen. Weiters ist für die Absiche­rung und den Ausbau der Mädchen- und Frauenberatungseinrichtungen sowie der Notwohnungen und Frauenhäuser zu sorgen. Aufgrund steigender Beratungszahlen ist hier ein Mehrbedarf zu erwarten.

Zu lit. f):

Die zusätzlichen Mittel werden für die Einrichtung einer Planungswerkstatt im Rahmen der Open Innovation Strategie Österreichs zur Verfügung gestellt. Diese soll als zentraler Ort für die offene Beteiligung an innovationsorientierter Zukunftsgestaltung dienen.

Zu lit. g):

Die zusätzlichen Mittel werden für die Entwicklung eines Quantencomputer-De­monstra­tors benötigt.

Zu lit.h):

Die zusätzlichen Mittel werden für den anwendungsorientierten Bereich der Ent­wicklung eines Quantencomputer-Demonstrators sowie Errichtung eines Translational Research Centers bereit gestellt.

Zu lit.i):

Die zusätzlichen Mittel werden für die Einrichtung eines Forschungsbeteiligungsfonds – Spin-off Beteiligungsfonds – gemäß dem Vortrag an den Ministerrat 20/18 vom 8. November 2016 im selben Ausmaß zur Verfügung gestellt, wie privates Kapital mobilisiert wird. Ziele dieses Fonds sollen die Mobilisierung von privatem Seed- und Early Stage-Risikokapital für Universitäts-Spin-offs und Start-ups durch ein Investment unter öffentlicher Beteiligung, die gezielte Stärkung der Kapitalausstattung für Spin-offs und öffentliche Beteiligungen, die sich rechnen, sein.

Zu lit.j):

Zusätzliche Budgetmittel sollen für die Bundeswettbewerbsbehörde bereitgestellt werden, um die für eine effektive und effiziente Aufgabenerfüllung erforderlichen geeigneten personellen Ressourcen und Infrastruktur zu erhalten.

Zu lit. k):

Das Ergebnis der Finanzausgleichsverhandlungen zwischen Bund und Ländern macht eine Anpassung des Bundesfinanzgesetzes 2017 erforderlich. Die vorgesehene Über­schreitungsermächtigung in Höhe von 443,424 Millionen. Euro setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

125 Millionen. Euro für den einmaligen pauschalen Kostenersatz gemäß § 5 FAG 2017 an die Länder und Gemeinden im Zusammenhang mit Migration und Integration.

 


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