Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll154. Sitzung / Seite 597

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300 Millionen. Euro aufgrund der neuen Finanzzuweisung des Bundes an die Länder gemäß § 24 FAG 2008 zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung insbe­sondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales, wobei aber mit 306 Millionen. Euro vorzusorgen ist, weil diese Finanzzuweisung zu Lasten Wiens um 6 Millionen. Euro erhöht wird (Minderauszahlung/-aufwand iHv. 6 Millionen. Euro im Detailbudget 44.01.01 „Finanzkraftstärkung der Gemeinden, variabel“).

12,424 Millionen Euro: Gemäß § 447a Abs. 10 ASVG überweist der Bundesminister für Finanzen einen Betrag von 12 423 759,09 Euro jährlich an den Hauptverband (Aus­gleichsfonds der Gebietskrankenkassen). Dieser Betrag wurde bisher in der UG 16 (Detailbudget 16.01.03 „Sonstige Abüberweisungen I“) als Zahlung aus dem Tabak­steueraufkommen veranschlagt, wird aber nunmehr, in gleichbleibender Höhe, aus den Ertragsanteilen des Bundes aus der UG 44 überwiesen.

Zu Ziffer 2:

Die zusätzlichen Mittelüberschreitungsermächtigungen haben die Erhöhung der ent­sprechenden Obergrenzen für das Jahr 2017 im Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 zur Folge. Diese geänderten Obergrenzen sind jeweils auch in der Anlage I in den Tabellen nach dem Leitbild der entsprechenden Untergliederungen darzustellen.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


17.52.46

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Meine Damen und Herren! Werter Kollege Haubner, es ist ja bezeichnend: Ungefähr eine Viertelstunde vor der Abstimmung über das Budget bekommen wir einen Abände­rungsantrag – einen Abänderungsantrag, der relativ leidenschaftslos vorgetragen wird, von dem wir nicht genau wissen, was er beinhaltet und in welche Richtung er zielt, und jetzt sollen wir zustimmen. Das ist bezeichnend! (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Es ist auch bezeichnend, Herr Finanzminister, dass Ihr Ressort uns Abgeordneten einen Datenträger übermittelt hat (einen USB-Stick in die Höhe haltend), auf dem ein Virus ist. Ich werde Ihnen den am Ende meiner Rede gerne auch wieder zurückgeben, allein, um einen Beitrag zur Sparsamkeit des Staatshaushaltes zu leisten. Das darf ich nicht vergessen.

Nun, Herr Finanzminister, Sie tun mir ja wirklich leid. (Zwischenbemerkung von Bun­desminister Schelling.) Das Problem ist: Sie wissen genau, was notwendig ist, Sie wissen, was nützlich ist und eigentlich sein sollte. Jetzt stehen Sie aber vor einem Machtkomplex – genauso wie ich –, einem Machtkomplex von Interessen, und dieser Machtkomplex ist sehr beharrend. Der ist beharrend in der Steuerpolitik. Wir hätten ja eine weitreichendere Steuerreform zur Entlastung der Arbeitskraft umsetzen wollen, das war aber nicht möglich. Ich glaube, Sie wollten das auch – aber es war nicht möglich.

Wir hätten sehr gerne Umschichtungen im Staatshaushalt zugunsten der Menschen, die wirklich Steuergeld brauchen, vorgenommen. Das war auch nicht in vollem Umfang möglich. Wir stehen vor Verteilungssituationen, die halt sehr problematisch sind; mein Kollege Rossmann hat darauf hingewiesen.

Wir haben einen Ausgleich der Finanzen zwischen Bund, Land und Gemeinden, der eine völlige Schieflage darstellt. Der Finanzausgleich ist seit Jahr und Tag völlig hinter­wäldlerisch und entspricht nicht den Erfordernissen und Bedürfnissen der Menschen


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