wiesen. Das war eine ziemliche Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel.
Zum Tagesordnungspunkt 2, dem Bundesstraßengesetz, wird mein Kollege Harald Walser sprechen.
Ich komme nun zum Thema Bundesgesetz über die Statistik zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden. Herr Minister, Sie wissen, dass im Regierungsübereinkommen vorgesehen ist, dass es eine Rechtsgrundlage für die gesamte Verkehrsstatistik geben soll. Mit diesem Gesetz wird nur ein Teil dessen, was die Regierung eigentlich ausgemacht hat, abgedeckt.
Uns ist das zu wenig. Sie haben gesagt, Ihnen sei es wichtig gewesen, dass Sie jetzt einmal wenigstens einen Teil vorziehen – es ist schön, dass etwas weitergeht, aber nach drei Jahren rot-schwarzer Regierung wäre es doch Zeit, dass man die gesamte Verkehrsstatistik regelt, und nicht nur jene mit Personenschaden im Straßenverkehr.
Was uns nicht schmeckt, ist die kurze Begutachtungsfrist von nur 11 Tagen, das wurde auch in der Begutachtung stark kritisiert, weil es da auch um ganz wesentliche datenschutzrechtliche Fragen geht.
Wir kritisieren auch, dass diese statistische Auswertung, bei der es um hohe Kompetenz im Datenschutz geht, nicht zwingend bei der Statistik Austria angesiedelt wird, sondern dass es möglich ist, diese Statistikleistungen auszuschreiben und quasi irgendjemanden vom Markt zu nehmen, der halt am billigsten anbietet. Das widerspricht dem, was die EU vorgibt, nämlich, Statistik an einer sehr kompetenten Stelle zu bündeln. Da haben wir die Statistik Austria und sollten das deswegen zwingend bei dieser machen – daher keine Zustimmung von uns.
Sie ändern die Straßenverkehrsordnung. – Da gibt es ein paar Punkte, die wir durchaus unterstützen, aber auch einiges, das einfach nicht geht. Es gibt eine unsachliche Ausnahme vom Wochenendfahrverbot für Beleuchter und Beschaller, wo wir Grüne uns fragen: Welche Lobbyistengruppe war da so erfolgreich am Werk, dass das kommt?, aber noch viel wichtiger ist, es gibt eine weitere Lockerung des Werbeverbotes.
Sie, Herr Minister, sind angetreten mit der Ansage: Ich will null Verkehrstote. Wer null Verkehrstote will – zugegeben: ein hehres Ziel –, der muss alles tun, um Straßen sicher zu machen. Und mit der Lockerung des Werbeverbotes ist es mehr als heute möglich, zum Beispiel bei Wahlen Werbetafeln im Straßenraum aufzustellen. Es obliegt der Bezirkshauptmannschaft zu beurteilen, wann eine Werbetafel den Verkehr gefährdet, und da wird es sehr unterschiedliche Auslegungen geben.
Ich kann mich an Wahlkämpfe erinnern, wo es leider Tote gab, und zwar in diesem Fall sogar ein totes Kind, weil dieses hinter einer Werbetafel stand und dann auf die Straße hinausgetreten ist. Der Autofahrer hat das Kind nicht gesehen und hat es überfahren. Das sind ganz tragische Folgen, und wir finden, dass man einer weiteren Lockerung des Werbeverbotes, die nur die Werbewirtschaft will, nur entgegentreten kann.
Nächster Punkt, Führerscheingesetz neu: Da gibt es viele gute Punkte, daher verlangen wir eine getrennte Abstimmung – das Verlangen ist eingebracht –, aber einen Punkt gibt es, wo wir nicht mitgehen, und das ist die Möglichkeit des Alkolocks. Als ich erfahren habe, dass Sie das einzuführen gedenken, habe ich gedacht, man kann ja einmal schauen, ob das etwas bringt. Nur hat die Begutachtung betreffend das Alkolock ergeben, dass hinter dieser Frage sehr viele große Fragezeichen stehen. Das Alkolock ist ja so etwas Ähnliches wie die Fußfessel, es ist quasi eine Erleichterung beim Führerscheinentzug: Nach der Hälfte der Zeit, für die einem besoffenen Autofahrer der Führerschein entzogen wurde, kann dieser, wenn er entsprechend Geld hat und sich das Alkolock einbauen lässt, dann mit Alkolock früher schon wieder Auto fahren.
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