Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 59

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wiesen. Das war eine ziemliche Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität bei der Benüt­zung öffentlicher Verkehrsmittel.

Zum Tagesordnungspunkt 2, dem Bundesstraßengesetz, wird mein Kollege Harald Wal­ser sprechen.

Ich komme nun zum Thema Bundesgesetz über die Statistik zu Straßenverkehrsunfäl­len mit Personenschaden. Herr Minister, Sie wissen, dass im Regierungsübereinkom­men vorgesehen ist, dass es eine Rechtsgrundlage für die gesamte Verkehrsstatistik geben soll. Mit diesem Gesetz wird nur ein Teil dessen, was die Regierung eigentlich ausgemacht hat, abgedeckt.

Uns ist das zu wenig. Sie haben gesagt, Ihnen sei es wichtig gewesen, dass Sie jetzt einmal wenigstens einen Teil vorziehen – es ist schön, dass etwas weitergeht, aber nach drei Jahren rot-schwarzer Regierung wäre es doch Zeit, dass man die gesamte Ver­kehrsstatistik regelt, und nicht nur jene mit Personenschaden im Straßenverkehr.

Was uns nicht schmeckt, ist die kurze Begutachtungsfrist von nur 11 Tagen, das wurde auch in der Begutachtung stark kritisiert, weil es da auch um ganz wesentliche daten­schutzrechtliche Fragen geht.

Wir kritisieren auch, dass diese statistische Auswertung, bei der es um hohe Kompe­tenz im Datenschutz geht, nicht zwingend bei der Statistik Austria angesiedelt wird, son­dern dass es möglich ist, diese Statistikleistungen auszuschreiben und quasi irgendje­manden vom Markt zu nehmen, der halt am billigsten anbietet. Das widerspricht dem, was die EU vorgibt, nämlich, Statistik an einer sehr kompetenten Stelle zu bündeln. Da haben wir die Statistik Austria und sollten das deswegen zwingend bei dieser ma­chen – daher keine Zustimmung von uns.

Sie ändern die Straßenverkehrsordnung. – Da gibt es ein paar Punkte, die wir durch­aus unterstützen, aber auch einiges, das einfach nicht geht. Es gibt eine unsachliche Ausnahme vom Wochenendfahrverbot für Beleuchter und Beschaller, wo wir Grüne uns fragen: Welche Lobbyistengruppe war da so erfolgreich am Werk, dass das kommt?, aber noch viel wichtiger ist, es gibt eine weitere Lockerung des Werbeverbotes.

Sie, Herr Minister, sind angetreten mit der Ansage: Ich will null Verkehrstote. Wer null Verkehrstote will – zugegeben: ein hehres Ziel –, der muss alles tun, um Straßen si­cher zu machen. Und mit der Lockerung des Werbeverbotes ist es mehr als heute möglich, zum Beispiel bei Wahlen Werbetafeln im Straßenraum aufzustellen. Es obliegt der Bezirkshauptmannschaft zu beurteilen, wann eine Werbetafel den Verkehr gefähr­det, und da wird es sehr unterschiedliche Auslegungen geben.

Ich kann mich an Wahlkämpfe erinnern, wo es leider Tote gab, und zwar in diesem Fall sogar ein totes Kind, weil dieses hinter einer Werbetafel stand und dann auf die Straße hinausgetreten ist. Der Autofahrer hat das Kind nicht gesehen und hat es überfahren. Das sind ganz tragische Folgen, und wir finden, dass man einer weiteren Lockerung des Werbeverbotes, die nur die Werbewirtschaft will, nur entgegentreten kann.

Nächster Punkt, Führerscheingesetz neu: Da gibt es viele gute Punkte, daher verlan­gen wir eine getrennte Abstimmung – das Verlangen ist eingebracht –, aber einen Punkt gibt es, wo wir nicht mitgehen, und das ist die Möglichkeit des Alkolocks. Als ich erfah­ren habe, dass Sie das einzuführen gedenken, habe ich gedacht, man kann ja einmal schauen, ob das etwas bringt. Nur hat die Begutachtung betreffend das Alkolock er­geben, dass hinter dieser Frage sehr viele große Fragezeichen stehen. Das Alkolock ist ja so etwas Ähnliches wie die Fußfessel, es ist quasi eine Erleichterung beim Füh­rerscheinentzug: Nach der Hälfte der Zeit, für die einem besoffenen Autofahrer der Füh­rerschein entzogen wurde, kann dieser, wenn er entsprechend Geld hat und sich das Alkolock einbauen lässt, dann mit Alkolock früher schon wieder Auto fahren.

 


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