2. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1347 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (1420 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1353 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Statistik zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden (Straßenverkehrsunfallstatistik–Gesetz) erlassen und das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (1421 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1059/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Grundlage für Verkehrsstatistik (1422 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1356 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (28. StVO-Novelle) (1423 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1358 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (18. FSG-Novelle) (1424 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1884/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung des grenzüberschreitenden Zugsverkehrs mit Italien (1428 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Es handelt sich hiebei um Berichte des Verkehrsausschusses. Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.
10.37
Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister Leichtfried! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde jetzt versuchen, im Eilzugstempo durch sieben Tagesordnungspunkte zu ziehen.
Ich beginne mit dem 1. Punkt der Tagesordnung, da geht es um das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz. Es ist gut, dass es einen einstimmigen Antrag gibt, dieses Gesetz dahin gehend zu verändern, dass es jetzt eine Beförderungspflicht für Assistenzhunde gibt, das ist ein richtiger Ansatz. Bisher wurden Menschen, die einen solchen Hund gebraucht haben, der ohne Maulkorb und ohne Leine geführt werden darf, oft zurückge-
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