und umzusetzen, ich solle es zurückziehen, denn dann sei es ohnehin erledigt. (Abg. Obernosterer: Na geh, heast! Ist ja gar nicht wahr!)
Da gibt es so eine nette Werbung, Sie kennen sie: „Wer hat’s erfunden?“ – Ich möchte mit einem Entschließungsantrag, den ich jetzt gleich einbringen werde, dokumentieren, dass das die Idee des Teams Stronach ist, die von der Bundesregierung hoffentlich bald umgesetzt wird. Sie können dem dann zustimmen, dazu würde ich Sie herzlich einladen, weil es eine gute Idee ist – das haben Sie ja auch gesagt, Herr Minister.
In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anordnung temporärer und situativer LKW-Überholverbote intelligent managen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, schnellstmöglich die technologischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um mittels Verkehrsbeeinflussungsanlagen temporär und situativ Anordnungen (zB Überholverbote) für Straßengütertransport-Aggregate (LKW) den Verkehrsteilnehmern zu kommunizieren.“
*****
Ich glaube, dass das eine vernünftige Sache ist, Herr Minister; Sie haben es ja auch aufgenommen. Und es ist, glaube ich, nur recht und billig, dass das Urheberrecht des Teams Stronach hier auch festgehalten wird.
Es würde mich freuen, wenn Sie im Sinne der Verkehrssicherheit und der Vernunft diesem Antrag zustimmen würden. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
11.04
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Hagen eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anordnung temporärer und situativer LKW-Überholverbote intelligent managen“
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1356 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (28. StVO-Novelle) (1423 d.B.)
Prioritäres Ziel der österreichischen Verkehrspolitik ist die Sicherheit im Straßenverkehr wesentlich zu verbessern. Zur Erreichung dieses Zieles kommt intelligenten Verkehrsbeeinflussungssystemen zur besseren Steuerung auch des Straßengüterverkehrs eine besondere Bedeutung zu.
Auf zahlreichen Abschnitten des hochrangigen Straßennetzes (Autobahnen bzw durch Mittelstreifen getrennte Autostraßen) sind bereits intelligente Verkehrsbeeinflussungsanlagen in Betrieb. Allerdings wird noch nicht die gesamte Leistungsfähigkeit derartiger Anlagen genutzt. Bislang ungenutzt bleiben Tools zur temporäreren und situativen Anordnung (Anzeige) von Überholverboten für Straßengütertransport-Aggregate (LKW)
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