Wie meine Vorredner schon erklärt haben, wurde dieses Problem von der Volksanwaltschaft, aber auch von einigen engagierten Kolleginnen und Kollegen hier im Haus erkannt, und es wurde ein gemeinsamer Antrag aller Parteien ausgearbeitet, der die Forderung enthält, das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz dahin gehend zu ändern, dass Assistenzhunde zwingend mitgenommen werden müssen.
Da schon drei Vorredner vor mir auf dieses Thema eingegangen sind, glaube ich, sehr geschätzte Damen und Herren, dass Sie sich, wenn Sie zu den Betroffenen gehören, heute freuen können, dass wir sehr wohl auf die Probleme von Menschen mit Behinderung und auch auf die Probleme von Minderheiten schauen. Wir nehmen das sehr ernst und versuchen, unser Bestes zu tun, um den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes zu entsprechen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
11.48
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer. – Bitte.
11.49
Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Jeder Tote ist ein Toter zu viel! Auch unser Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Leichtfried wird nicht müde, zu betonen: Jeder Verkehrstote ist ein Toter zu viel! Das kann ich nur unterstreichen, und daraus resultierend muss es unser Ziel sein, keine Verkehrstoten mehr in unserem Land zu haben.
Ich bin unserem Minister für sein Engagement äußerst dankbar, denn damit setzt sich auch in Österreich eine Philosophie durch, die in anderen Ländern Europas, wie etwa in Deutschland, in Norwegen, in der Schweiz und in Schweden, schon lange zum politischen Programm geworden ist, nämlich die sogenannte Vision Zero, die Vision Null, deren Vorreiter Schweden bereits 1998 war.
Meine Damen und Herren! Mehr als 90 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden gehen auf menschliches Fehlverhalten zurück, deshalb müssen wir die Verkehrssysteme so gestalten, dass Fehler keine tödlichen Folgen mehr haben. Die Vision Null will die Verantwortung für sicheren Verkehr auf mehrere Schultern verteilen, nicht nur auf die der Verkehrsteilnehmer allein, sondern auch auf die der Politiker und auf die der Autohersteller. Mit der nun zur Abstimmung vorliegenden 18. FSG-Novelle, mit der das Führerscheingesetz geändert wird, werden weitere Schritte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit unternommen.
Es ist schon viel darüber gesagt worden, nur ganz kurz noch einmal: Das Ganze ist in vier Punkte unterteilt. Drei Punkte dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit, und zwar: die Verbesserung der Mopedausbildung, die Verbesserung beim Probeführerschein und die Einführung der Alkolocks.
Zum Thema Alkolocks wurde schon viel gesagt, ich möchte dem nur noch eines hinzufügen: Die Alkolocks sollen eine Alternative zur konventionellen Strafe sein. Das soll keine zusätzliche Strafe sein, sondern die Möglichkeit, einen wirtschaftlichen Nachteil und einen daraus resultierenden sozialen Abstieg zu vermeiden. Ganz ehrlich, es wird niemand gezwungen, betrunken ins Auto zu steigen, das ist jedermanns eigene Entscheidung, und somit ist es auch die eigene Entscheidung, für etwa sechs Monate 1 500 € auszugeben, damit man entsprechend mobil bleibt.
Der vierte Punkt trägt der veränderten Mobilität Rechnung. Dabei geht es darum, dass die E-Mobilität gefördert wird. Es werden die Gewichtsbeschränkungen von 3 500 Kilo auf 4 250 Kilo erhöht, basierend darauf, dass die Batterien entsprechend mehr Gewicht haben.
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