ne ganz wichtiger, denn darin geht es um die Unterstützung von Menschen mit Behinderung, die einen Assistenzhund haben. Es hat immer wieder Beschwerden, Anregungen und Anfragen von betroffenen Personen gegeben, die sich darüber beschwert haben, dass sie mit ihrem Assistenzhund nicht mitgenommen werden.
Ein Assistenzhund, meine Damen und Herren, ist gemäß Bundesbehindertengesetz „ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung […] besonders zur Unterstützung eines Menschen mit Behinderung eignet“.
Dieser Hund wird „vor allem im Hinblick auf Sozial- und Umweltverhalten“ ausgewählt und speziell für „Unterordnung und spezifische Hilfeleistungen“ trainiert. Assistenzhunde werden nur als „Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde“ eingesetzt.
Wir haben erst 2012 diese Assistenzhunde-Regelung im Zuge einer Sozialrechtsreform eingeführt. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass es mangels klarer gesetzlicher Regelungen immer wieder zu Problemen bei der Mitnahme von Assistenzhunden kommt, und um der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung, die die Unterstützung eines Assistenzhundes benötigen, entgegenzuwirken, ist es notwendig, gesetzlich festzulegen, dass Assistenzhunde verpflichtend in Fahrzeugen, die im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs eingesetzt werden, mitzunehmen sind. Damit wird auch den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes entsprochen. Das heißt, damit ist wieder ein wichtiger Schritt gemacht worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag unterstützen wir die Menschen mit Behinderung und erleichtern ihnen damit auch ihre tägliche Lebensroutine. (Beifall bei der SPÖ.)
11.46
Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.
11.46
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Bitte schließen Sie kurz die Augen und stellen Sie sich vor, Sie sind sehbehindert oder Sie sind gar blind und sind auf die Hilfe eines Assistenzhundes angewiesen! Alle Wege, die Sie zu erledigen haben, können Sie nur mit diesem Hund erledigen, und so gehen Sie, weil Sie einen Termin haben, zu einer Bushaltestelle und wollen mit dem Bus zum Beispiel zum Arzt fahren, und dann stellen Sie fest, dass der Busfahrer Ihren Hund nicht mitnimmt. Dafür gibt es vielfältige Gründe, einer meiner Kollegen hat sie vorhin schon aufgezählt – aber Sie stehen jetzt da, es regnet vielleicht auch, es ist kalt, aber der Busfahrer nimmt Ihren Hund nicht mit.
Dazu kommt noch: Sie leben in einem kleinen Ort, in welchem es vielleicht nur ein oder zwei Taxiunternehmen gibt, und Sie wissen, Sie brauchen gar nicht anzurufen, um ein Taxi zu verlangen, weil die Taxifahrer Ihren Hund auch nicht mitnehmen – aus den vorhin schon angeführten Gründen. Natürlich sind Sie dann verzweifelt und frustriert, Sie fühlen sich extrem benachteiligt und extrem diskriminiert. – Leider passiert so etwas immer wieder einmal.
Nicht nur Sehbehinderte sind auf ihre Assistenzhunde angewiesen, nein, zum Beispiel haben auch Diabetiker Signalhunde bei sich, die auf sie aufpassen, und es gibt viele weitere Krankheitsbilder, bei denen Assistenzhunde eingesetzt werden, zum Beispiel auch bei psychischen Störungen.
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