Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Deimek. – Bitte. (Zwischenruf in Richtung Präsidium des beim Rednerpult angelangten Abg. Deimek.) – Nicht, dass wir nachher über das Falsche diskutieren.
11.40
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich nehme mir heute für meine Rede zwei Punkte heraus, die mir durchaus wichtig erscheinen, auch wenn sie in der Fülle der Agenden möglicherweise untergehen.
Vor etlicher Zeit haben wir eine Richtlinie geschaffen, dass Assistenzhunde natürlich in den Taxis mitzunehmen sind. Doch manche Taxifahrer sind da anderer Ansicht, und zwar: Hunde haben im meinem Auto nichts zu suchen, sie sind schmutzig!, oder: Ich habe eine Hundeallergie! – oder was auch immer dagegen eingewandt wird.
Das mag im Einzelfall durchaus stimmen, nur: Daraus abzuleiten, dass die gesetzliche Norm nicht mehr gilt und dass man daher Assistenzhunde und vor allem – und darum geht es ja! – die betroffenen Menschen einfach stehen lässt, so etwas geht in unserer Republik auch nicht. Daher bin ich sehr froh, dass sich neben all den Organisationen auch die Volksanwaltschaft und schlussendlich auch das Ministerium und der Gesetzgeber damit beschäftigten und die Situation folgendermaßen klarstellten: Die Menschen, die Assistenzhunde benötigen, sind eindeutig mitzunehmen! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Keck.) Es bleibt natürlich, wenn es schon Fahrer gibt, die sich damit nicht anfreunden können, den Funkzentralen überlassen, einmal von der einen oder anderen Fahrt abzusehen, aber grundsätzlich ist diese Art der Barrierefreiheit herzustellen.
Der zweite Punkt, mit dem ich mich beschäftigen möchte, ist das schon angeführte Bundesstraßengesetz, bei welchem von den Grünen kritisiert wurde, da gäbe es eine Schieflage. Ein Beispiel dazu, auch wenn es vielleicht gesetzlich nicht hundertprozentig zutrifft: Der Westring in Oberösterreich ist ein Musterbeispiel dafür, wie man ein für eine Stadt und für die umliegende Region absolut notwendiges Verkehrsbauprojekt unnötig in die Länge ziehen kann. (Beifall bei der FPÖ.) Von einem geplanten Baubeginn 2017 können wir wieder nur träumen, man ist mittlerweile bei 2018. – Das zum Thema Schieflage oder zur ungerechten Beurteilung von Anrainerinteressen.
Was den Lärmschutz anlangt: Wenn die ASFINAG oder der Straßenerrichter beziehungsweise -betreiber entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Anrainer setzt, dann ist es auch da notwendig, gesetzlich festzulegen, dass dann, wenn entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen werden, ein Verzicht kein Grund sein kann, das Ganze hinauszuzögern. Daher gibt es zu beiden Sachen und auch zu den anderen Punkten, die zur Debatte stehen, unsere absolute Zustimmung.
Zum Führerscheingesetz, das auch schon angesprochen wurde, nur eine Bemerkung: Uns wurde noch in den letzten Minuten, muss ich jetzt wirklich sagen, von kompetenter Stelle zugetragen – und ich ersuche Sie, Herr Bundesminister Leichtfried, und Ihre Juristen im Ministerium, das zu prüfen –, dass es möglich sein soll, den nun per Gesetz verlängerten Probeführerschein mittels eines Tricks zu umgehen, nämlich indem man den Probeführerschein, sobald man ihn hat, wieder zurückgibt, um dann in einem anderen geografischen Gebiet nach einiger Zeit einen neuen Führerschein, und zwar dann ohne Probeführerschein, zu erlangen. Ich bitte, zu prüfen, ob das tatsächlich möglich ist – es soll schon vorgekommen sein.
Den anderen Gesetzesvorlagen stimmen wir zu. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
11.44
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
11.44
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Antrag zur Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes ist ei-
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