Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 74

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mit zur Unfallreduzierung führen wird. Unser gemeinsames Ziel muss es aber sein, Un­fälle zu vermeiden, sodass sie gar nicht in die Statistik aufgenommen werden müssen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

11.36


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


11.36.13

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch ein Thema aufgreifen, das in dieser Tagesordnung mit inkludiert ist, nämlich die Novelle zum Bundesstraßengesetz, das unsere Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen betrifft und entsprechende Regelungen beinhaltet.

Es geht um die bereits angesprochene Aufhebung einer Doppelgleisigkeit, darum, die Wirtschaftlichkeitsprüfung, wie sie bisher war, zu vereinfachen. So waren bisher die Wirtschaftlichkeitsprüfungen beim Bau von neuen Bundesstraßen beziehungsweise Teil­abschnitten zum einen Teil auf behördlicher Ebene im Verfahren des Verkehrsminis­teriums, zum anderen aber auch auf der privatrechtlichen Ebene der ASFINAG ange­siedelt. Künftig soll diese Wirtschaftlichkeitsprüfung im Vorfeld der Antragstellung im Rahmen der privatwirtschaftlichen Antragstellung durchgeführt werden. Durch eine Ver­ordnungsermächtigung des Bundesministers wird sichergestellt, dass künftig der Schwerpunkt der betriebswirtschaftlichen Prüfung bei der ASFINAG liegt und die volks­wirtschaftliche beziehungsweise gesamthafte Prüfung beim Verkehrsministerium.

Klargestellt ist aber gleichzeitig auch, dass die Rechte der Öffentlichkeit nicht betroffen sind. Dadurch kommt es zu einer Verfahrensbeschleunigung, zu klaren Regelungen über Zuständigkeiten und zu weniger Doppelgleisigkeiten. Die Kritik der Grünen, dass es des­halb zu einer Schieflage und zu Privilegien der Bundesstraßenverwaltung kommt, kann ich nicht nachvollziehen.

Ein weiterer Punkt in dieser Novelle ist, dass der ASFINAG als Projektwerberin im Ge­nehmigungsbescheid Maßnahmen des objektseitigen Lärmschutzes an Gebäuden von Nachbarn aufgetragen werden können. Indem Nachbarn ihre Zustimmung ausdrücklich oder faktisch verweigerten, konnten sie die ASFINAG daran hindern, diese Auflage zu erfüllen. Künftig gelten die im Bescheid geforderten Maßnahmen auch dann als erfüllt, wenn sie die ASFINAG auch nur umzusetzen versucht. Allerdings – und das ist auch wichtig – bleibt der Anspruch der Nachbarn auf Errichtung einer solchen Maßnahme drei Jahre lang ab der Verkehrsfreigabe aufrecht.

Herr Kollege Walser, ein Wort noch zur Bodensee Schnellstraße: Dieses Projekt ist nach meinem Kenntnisstand ein wichtiges Projekt für die Vorarlberger Bevölkerung, und ich weiß auch, dass die Grundlagen für dieses Projekt von allen im Vorarlberger Landtag vertretenen Parteien, also auch mit Zustimmung der Grünen, geschaffen wurden.

Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend noch einmal zurück zum Beginn mei­ner Ausführungen: Wir alle fordern den Abbau der Bürokratie, fordern, dass Doppelglei­sigkeiten abgeschafft werden, weil damit Kosten und somit auch Steuermittel eingespart werden können. Einen kleinen Beitrag dazu können wir heute leisten. Nutzen wir diese Chance! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.39


Präsident Karlheinz Kopf: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Deimek das Wort erteile, nehme ich eine kleine Korrektur einer am Beginn der Sitzung vorgenommenen Bekannt­gabe vor: Die heute Morgen eingebrachte Dringliche Anfrage der Abgeordneten Stein­bichler, Kolleginnen und Kollegen trägt aus technischen Gründen nicht – wie mitgeteilt – die Nummer 11075/J, sondern die Nummer 11076/J.

 


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