Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 73

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ge, die sich ergibt: Was ist, wenn ich einmal mit einem anderen Auto unterwegs sein will?, und so weiter und so fort. Also, es macht die Sache nicht leichter.

Herr Bundesminister, die Überlegung, Ihr Ansatz war grundsätzlich gut, die Umsetzung ist leider Gottes schlecht, deswegen müssen wir hier unsere Zustimmung verweigern.

Eine weitere Sache ist die Verlängerung des Probeführerscheins. Wir haben vorhin da­rüber gesprochen, dass wir diese Verkehrsstatistik benötigen, um Gefahrenquellen aus­zumachen, um Verkehrsunfälle zu analysieren und endlich einmal wirklich gutes Daten­material zur Verfügung zu haben, aus dem man dann entsprechende Konsequenzen zie­hen kann. Deshalb verstehe ich es nicht, dass man aus einer Willküraktion heraus her­gehen und sagen kann: Wir müssen den Probeführerschein von zwei auf drei Jahre ver­längern, weil wir glauben, dass das Sinn macht.

Herr Bundesminister! Warten wir doch ab, bis diese Statistiken erhoben sind, bis diese Statistiken entsprechend aufgestellt und vor allem bis sie analysiert sind! Und wenn wir dann die Conclusio daraus ziehen, dass es notwendig und sinnvoll ist, den Probefüh­rerschein von zwei auf drei Jahre zu verlängern, dann können wir uns auch parlamen­tarisch darüber unterhalten – aber bis dahin, Herr Bundesminister, werden wir Freiheit­lichen einer Vorverurteilung unserer Jugend nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.33


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


11.33.30

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Auch ich darf zu Beginn meiner Ausführungen Schü­lerinnen und Schüler recht herzlich bei uns hier begrüßen, nämlich jene des Schulzen­trums Eybnerstraße in St. Pölten. (Allgemeiner Beifall.)

Mit dem Tagesordnungspunkt 3 wird ein Vorhaben des Regierungsprogramms umge­setzt, bei dem es um ein Bundesgesetz über die Statistik zu Verkehrsunfällen mit Per­sonenschaden geht. Es wurden von meinen Vorrednern schon einige Punkte angespro­chen. Fakt ist, dass wir vom 1. Jänner 2016 bis 11. Dezember 2016 bereits 409 Verkehrs­tote haben. Jeder Verkehrstote ist einer zu viel. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, den Straßenverkehr sicherer zu machen.

Meine Damen und Herren! Statistiken über Verkehrstote gibt es auch jetzt bereits. Mit dieser heutigen Beschlussfassung erweitern wir aber das Anwendungsspektrum der Straßenverkehrsunfallstatistik. Mit diesem Gesetz wird es hinkünftig möglich sein, zu den tödlich verunglückten Personen auch die verletzten Personen in die Statistik mit aufzunehmen. Als Neuerung werden auch nicht nur Daten der Bundesstraßen in die Statistik einfließen, sondern auch die Verkehrstoten und Verletzten aus dem gesamten österreichischen Straßennetz.

Statistiken zählen, liefern Fakten, zeigen aber doch nicht ganz die Realität, und daher ist es besonders wichtig, dass wir mit dieser gesetzlichen Neuregelung auch die Unfall­tiefenforschung ermöglichen, um hier wirklich wissenschaftliche Tiefenforschungen zu gewährleisten. Die diesbezüglichen Aufgaben des BMVIT und des Bundesministeriums für Inneres werden erstmals klar geregelt. Das BMI ist für die Erhebung und Qualitäts­sicherung der Unfalldaten zuständig, das BMVIT für die Erstellung der Statistik und die Veröffentlichung. Mit dieser Novelle wird auch der Datenschutz explizit geregelt, eben­so die Weitergabe der Daten an die Bundesländer, die heute schon angesprochen wur­de.

Meine Damen und Herren! Neben Bewusstseinsbildung, legistischen Maßnahmen und Kontrollen kommt der Verkehrssicherheitsarbeit ein zentraler Stellenwert zu. Neu ist auch die wissenschaftliche Unfallanalyse mit hoher Qualität, die zu Folgemaßnahmen und so-


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