Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 72

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Der Führerschein der Klasse B berechtigt zum Lenken eines Kraftfahrzeugs bis zu ei­nem Gesamtgewicht von 3 500 Kilo. Bei Elektromobilen soll diese Grenze nun auf 4 250 Kilo angehoben werden. Auch da stellt sich die Frage der Fahrpraxis und der Zu­satzausbildung, denn ein schwereres Kfz erfordert auch ein geändertes Fahrverhalten; dies gilt besonders für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge. Somit ist dieser Punkt aus meiner Sicht zu überarbeiten. – Danke. (Beifall des Abg. Doppler.)

11.29


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hafen­ecker. – Bitte.

 


11.29.28

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Ich möchte mich auch meinen Vorrednern anschließen, und zwar in­sofern, als es wirklich wichtig ist, dass wir diese Verkehrsunfallstatistik endlich ins Lau­fen bringen, dass wir diese Daten sammeln, dass wir diese Daten vernetzen und vor allem auswerten. Es ist ja gar keine Frage, dass wir alle dafür eintreten, dass es we­niger Unfalltote und weniger Unfallopfer im Straßenverkehr gibt, und daher ist es wich­tig, diese Daten zu verschneiden und die entsprechenden Konsequenzen daraus zu zie­hen. Deswegen gibt es von uns Freiheitlichen hier auch ein klares Ja zu dieser Vorla­ge. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte mich aber einem zweiten Themenbereich widmen, und das sind diese so­genannten und heute schon mehrfach diskutierten Alkolocks.

Herr Bundesminister, Sie wissen, dass die Freiheitliche Partei die erste Partei war, die Ihren Vorstoß befürwortet hat, und dass wir uns dafür ausgesprochen haben, das um­zusetzen. Warum haben wir das getan? – Weil wir das als eine sozialpolitisch wichtige Maßnahme angesehen haben, denn ein Führerscheinentzug – und einen Fehler kann jeder machen – kann und soll nicht dazu führen, dass man den Arbeitsplatz verliert, dass darunter die Familie leidet und man in die Armutsfalle gerät. Deswegen haben wir da­mals gesagt, es ist ein guter Vorstoß von Ihnen, Herr Bundesminister.

Nur, was ist in der Zwischenzeit passiert? – Wir haben gesehen, dass genau diese so­zialpolitische Komponente, die Sie anfangs auch ins Treffen geführt haben, nicht Be­achtung gefunden hat. Warum sage ich das? – Wir haben es vorhin bereits gehört, die­se Alkolocks kann man erst ab einer Mindestführerscheinentzugsdauer von vier Mona­ten in Anspruch nehmen und dann frühestens nach zwei Monaten.

Herr Bundesminister! Wenn ich zwei Monate lang nicht zum Arbeitsplatz kommen kann – das ist gerade im ländlichen Raum ein Thema –, dann ist diese Maßnahme wertlos, weil ich dann schon den Job verloren habe. Wenn ich zwei Monate warten muss, bis ich den Alkolock in Anspruch nehmen kann, dann reicht mir auch der Jahresurlaub nicht zur Überbrückung dieser Zeit. Das heißt, es ist einfach nicht praktikabel und geht am ur­sprünglichen Sinn der Sache vorbei. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister! Ich möchte mich auch dafür bedanken, dass Sie mir extra noch einen Brief geschrieben haben, in dem Sie mir Ihre geplanten Maßnahmen erklärt ha­ben. Was aber auch vorher nicht besprochen war: dass die Inanspruchnahme des Al­kolocks dazu führt, dass die Strafe insgesamt verlängert wird. Wenn ich eine Führer­scheinentzugsdauer von vier Monaten habe, kann ich erst nach zwei Monaten den Al­kolock in Anspruch nehmen. Das heißt, die Dauer der Maßnahme verlängert sich auf insgesamt sechs Monate – auch das geht vollkommen am Sinn der Sache vorbei.

Die nächste Problematik, die sich daraus ergibt, ist der Kostenfaktor. 1 600 € in etwa sind für den Einbau des Alkolocks aufzubringen. Auch da muss man sich die Frage stellen: Ist das finanzierbar?, und vor allem: Ist das auch praktikabel? Eine weitere Fra-


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