Gesetz werden wir noch lange nicht am Ziel sein, Unfälle und Tote im Straßenverkehr wenn möglich gänzlich zu verhindern. – Danke schön. (Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)
11.24
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.
11.24
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf vorweg die Schülerinnen und Schüler des Bundesgymnasiums Vöcklabruck und ihre Professorin Rill unter unseren Zuhörern hier begrüßen. Herzlich willkommen bei uns im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)
Auch ich möchte grundsätzlich zur Beschlussfassung des Gesetzes über eine Datenbank betreffend die Statistik zu Verkehrsunfällen Stellung nehmen. Es ist höchst notwendig, dass wir hier eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen und die Statistik Austria wahrscheinlich damit beauftragen werden, diese Daten, datenschutzrechtlich abgesichert, zu erfassen, zu erheben und diese dann über das Bundesministerium für Inneres und das BMVIT auch den Ländern zur Verfügung zu stellten. Damit können die Länder Unfallforschung betreiben, auf Grundlage dieser Unfallforschung Unfallhäufungspunkte erkennen und diese dann auch mit baulichen Maßnahmen entsprechend entschärfen.
Das ist eine wichtige Maßnahme im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Denken wir nur daran, dass wir in den siebziger Jahren alljährlich rund 1 700 Verkehrstote zu verzeichnen hatten. Wir wissen natürlich, dass viele legistische Maßnahmen dazu beigetragen haben, zum Beispiel der Probeführerschein und andere Maßnahmen, dass es erfreulicherweise zu einer Reduzierung dieser Zahl kommen konnte. Selbstverständlich haben auch die technischen Verbesserungen in der Automobilbranche einen wesentlichen Teil dazu beigetragen.
Wenn wir bis zum heutigen Tag im heurigen Jahr rund 402 Verkehrstote zu verzeichnen haben, dann sind das weniger als die im Vorjahr zu diesem Zeitpunkt zu beklagenden 450. Ich schließe mich aber auch da dem Herrn Bundesminister an, der im Ausschuss bereits festgestellt hat: Jeder Verkehrstote ist einer zu viel. Daher müssen wir dem auch auf gesetzlicher Basis etwas entgegensetzen. (Beifall bei der ÖVP.)
11.27
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.
11.27
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich spreche zu den TOP 5 und 6. Maßnahmen zur Reduktion des Verwaltungsaufwands sind prinzipiell zu befürworten. Alkoholüberprüfungen durch Exekutivbeamte auf Basis einer generellen gesetzlichen Ermächtigung durchzuführen ist problematisch und abzulehnen. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit wäre es sinnvoller, auch in Drogentestgeräte zu investieren.
Werbetafeln auf Verkehrsleiteinrichtungen sind prinzipiell abzulehnen, da diese zu Fehlinterpretationen oder zur Missachtung der eigentlichen Leitsysteme führen können, was alles andere als der Verkehrssicherheit förderlich wäre. Die Erweiterung des Katalogs der Probeführerscheindelikte um das Delikt der Benützung eines Mobiltelefons am Steuer hingegen ist sinnvoll und unterstützenswert.
Bezüglich der Anhebung der Probezeit von zwei auf drei Jahre ist einzuwenden, dass nicht nur die Dauer der Probezeit, sondern auch die gefahrene Kilometerleistung und somit die Fahrpraxis von Bedeutung sind. Diese sollte analog zu den Kilometerleistungen der L17-Ausbildung nachgewiesen werden müssen.
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