Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 71

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Gesetz werden wir noch lange nicht am Ziel sein, Unfälle und Tote im Straßenverkehr wenn möglich gänzlich zu verhindern. – Danke schön. (Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)

11.24


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.

 


11.24.42

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf vorweg die Schülerinnen und Schüler des Bun­desgymnasiums Vöcklabruck und ihre Professorin Rill unter unseren Zuhörern hier be­grüßen. Herzlich willkommen bei uns im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Auch ich möchte grundsätzlich zur Beschlussfassung des Gesetzes über eine Daten­bank betreffend die Statistik zu Verkehrsunfällen Stellung nehmen. Es ist höchst not­wendig, dass wir hier eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen und die Statistik Austria wahrscheinlich damit beauftragen werden, diese Daten, datenschutzrechtlich ab­gesichert, zu erfassen, zu erheben und diese dann über das Bundesministerium für In­neres und das BMVIT auch den Ländern zur Verfügung zu stellten. Damit können die Länder Unfallforschung betreiben, auf Grundlage dieser Unfallforschung Unfallhäufungs­punkte erkennen und diese dann auch mit baulichen Maßnahmen entsprechend ent­schärfen.

Das ist eine wichtige Maßnahme im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Den­ken wir nur daran, dass wir in den siebziger Jahren alljährlich rund 1 700 Verkehrstote zu verzeichnen hatten. Wir wissen natürlich, dass viele legistische Maßnahmen dazu beigetragen haben, zum Beispiel der Probeführerschein und andere Maßnahmen, dass es erfreulicherweise zu einer Reduzierung dieser Zahl kommen konnte. Selbstver­ständlich haben auch die technischen Verbesserungen in der Automobilbranche einen wesentlichen Teil dazu beigetragen.

Wenn wir bis zum heutigen Tag im heurigen Jahr rund 402 Verkehrstote zu verzeich­nen haben, dann sind das weniger als die im Vorjahr zu diesem Zeitpunkt zu bekla­genden 450. Ich schließe mich aber auch da dem Herrn Bundesminister an, der im Aus­schuss bereits festgestellt hat: Jeder Verkehrstote ist einer zu viel. Daher müssen wir dem auch auf gesetzlicher Basis etwas entgegensetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.27


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


11.27.15

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Ich spreche zu den TOP 5 und 6. Maßnahmen zur Reduktion des Verwal­tungsaufwands sind prinzipiell zu befürworten. Alkoholüberprüfungen durch Exekutiv­beamte auf Basis einer generellen gesetzlichen Ermächtigung durchzuführen ist pro­blematisch und abzulehnen. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit wäre es sinnvoller, auch in Drogentestgeräte zu investieren.

Werbetafeln auf Verkehrsleiteinrichtungen sind prinzipiell abzulehnen, da diese zu Fehl­interpretationen oder zur Missachtung der eigentlichen Leitsysteme führen können, was alles andere als der Verkehrssicherheit förderlich wäre. Die Erweiterung des Katalogs der Probeführerscheindelikte um das Delikt der Benützung eines Mobiltelefons am Steu­er hingegen ist sinnvoll und unterstützenswert.

Bezüglich der Anhebung der Probezeit von zwei auf drei Jahre ist einzuwenden, dass nicht nur die Dauer der Probezeit, sondern auch die gefahrene Kilometerleistung und somit die Fahrpraxis von Bedeutung sind. Diese sollte analog zu den Kilometerleistun­gen der L17-Ausbildung nachgewiesen werden müssen.

 


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