Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 126

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Ich darf gleich mit einem Abänderungsantrag beginnen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganz­tägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.) in der Fassung des Aus­schussberichtes (1408 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 4 entfällt der Satzteil: „, ab dem Schuljahr 2019/20,“

2. In § 2 Abs. 4 entfällt Z 2a

3. In § 2 Abs. 4 Z 2e entfällt der Satzteil: „, ab dem Schuljahr 2019/20,“

*****

So! Da hat jetzt sicher jeder Außenstehende bei den Zuhörern und vor den Fernseh­geräten verstanden, worum es hier geht. – Nein, das kann so nicht sein. Das hört sich hier sehr trocken an, aber: Worum geht es?

Wir haben hier ein Gesetz vorliegen – es ist das Bundesgesetz über den weiteren Aus­bau ganztägiger Schulformen –, und statt dass man dieses Gesetz etwa als das „Inves­titionsgesetz“ oder das „Ganztägige-Schulform-Investitionsgesetz“ benennen würde, trägt dieses Gesetz den Kurztitel „Bildungsinvestitionsgesetz“.

Ich habe gedacht, dass eigentlich alles, was aus dem Budgetgesetz in das Unterrichts­wesen hineinfließt, eine Investition in die Bildung sein sollte. Nein, diese 750 Millio­nen € in den Ausbau der ganztägigen Schulformen, das ist die Bildungsinvestition, die das zuständige Ressort und leider auch die Mehrheit in diesem Haus hier meinen. Und das noch dazu bei allem Bekenntnis und bei aller Notwendigkeit für ganztägige Schul­formen, weil es eben Eltern im Erwerbsleben gibt, die sich nicht am Nachmittag um ih­re Kinder kümmern können.

Es ist ganz klar, man wird es brauchen. Aber die SPÖ meint, dass das nur dann auch wirklich positiv geht, wenn es in erster Linie in der Form des verschränkten Unterrichts stattfindet. Daher gibt es auch den höheren finanziellen Anreiz durch dieses Gesetz, wenn eben der verschränkte Unterricht gefördert wird.

Es ist dann aus meiner Sicht eine Ausrede, wenn man sagt: Na ja, für den Ausbau ganz­tägiger Schulformen gibt es ja bereits mit den Ländern Gelder, die sind noch nicht, wie es so schön heißt, zur Gänze abgeholt worden, und um hier einen Ausgleich zu schaf­fen, sagt man in einer ersten Phase, wo sich die Schulen dann am Standort entschei­den sollen, wie sie es machen wollen, da braucht man dann diese 750 Millionen € ver­stärkt.

Daher mein Abänderungsantrag, dass eben dieses Geld entsprechend allen Schulty­pen – egal, welcher Form – für die Nachmittagsbetreuung zur Verfügung stehen soll. Das ist der tiefere Sinn und Inhalt dieses Abänderungsantrags. (Beifall bei der FPÖ.)

Es taucht auch das Problem auf, dass natürlich die Wahlfreiheit in den Ganztagsmo­dellen deutlich beschnitten wird. Die Frau Bundesminister wird mir, so wie auch im Aus­schuss, widersprechen und sagen: Na, Wahlfreiheit ist ja immer gegeben! – Ja, aber wenn es durch die Hintertür anders finanziert wird, dann baut sich eben ein wirtschaftli­cher Druck auf, um diese Maßnahme entsprechend umzusetzen.

 


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