Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 135

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geben hat. Es ist Andreas Schleicher, der ganz klar und eindeutig darauf hingewiesen hat: Ja, das ist das Erfolgsmodell! Da müssen wir hingehen und da hätte ich mir ei­gentlich konsequentere Schritte vorgestellt. (Abg. Walter Rosenkranz: … plus einheitli­che …, plus andere Schulklassen, … alles!)

Auf einen Aspekt möchte ich noch genauer eingehen, Frau Ministerin. Seit ich in der Politik bin, signiere ich jedes Mail mit dem Zusatz: „Kein Kind zurücklassen!“ Bei jedem Mail, das ich schreibe, steht das darunter, und Sie machen hier ein Modell, in dem Sie wieder jene Kinder zurücklassen, die es am notwendigsten hätten, nämlich die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Das ist nicht nur ungerecht gegenüber diesen Kindern, es ist auch ein Grundproblem unseres Schulsystems, dass wir es nicht an den Schwächsten ausrichten.

Deshalb möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Unterrichts­ausschusses (1408 d.B.) über die Regierungsvorlage Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganz­tägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.) in der Fassung des Be­richtes des Unterrichtsausschusses (1408 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 2 wird nach der Wendung „einmalig 3 700 Euro,“ folgender Satzteil ein­gefügt: „für jede zusätzliche Schülerin bzw. für jeden zusätzlichen Schüler mit sonder­pädagogischem Förderbedarf einmalig 7 400 Euro,“.

2. In § 4 Abs. 2 wird folgender zweiter Satz angefügt: „Für Schülerinnen bzw. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten jeweils die doppelten Beträge.“.

3. In § 4 Abs. 3 wird folgender zweiter Satz angefügt: „Für Gruppen mit Schülerinnen bzw. Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt der doppelte Betrag.“.

*****

Das wäre eine Maßnahme, die jenen helfen würde, die sich in unserem Schulsystem am schwersten tun.

Ein Wort noch zur Ausschüttung der Gelder: Frau Ministerin, wir verstehen nicht, dass wieder ein Drittel des Geldes an die Länder geht. Ich weiß schon, Sie sagen: Das ist garantiert, dass das zielgerichtet eingesetzt wird. – Nichts ist garantiert! Wir haben un­sere Erfahrungen mit diesen Geldern, und wir wissen, dass es da viele, viele Ecken und Kanten gibt, in denen man das Geld verstecken kann. Wir wissen, dass viele Investi­tionen in den Ländern nicht so gemacht werden, wie sie vom Gesetzgeber vorgesehen sind. Dass Sie hier wieder ein Drittel des Geldes weggeben und praktisch darauf ver­zichten, die Hand darauf zu haben, das können wir nicht verstehen.

Insgesamt kann ich auch diese neue Fördersystematik nicht verstehen. Dass hier der Bund plötzlich für Investitionen zuständig ist, die eigentlich die Gemeinden und Länder machen müssten, andererseits die Länder und Gemeinden plötzlich Lehrerinnen und Leh­rer bezahlen sollen, das bringt noch mehr Komplexität in dieses System, das an sich schon kaum durchschaubar ist. Frau Ministerin, hier sind klare Strukturen gefordert. Es tut mir leid, Sie noch einmal kritisieren zu müssen, wenn Sie sagen: Verwaltungsreform ist auf der Prioritätenliste ganz unten. – Nein! Wir brauchen eine klare Struktur in unse-


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